Auch als Unternehmer bestens abgesichert

Unternehmer der Textil- und Bekleidungsbranche sowie der Gewerbezweige Druck und Papierverarbeitung sind gemäß der Satzung (§ 46 Abs. 1) der BG ETEM gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert. Da sie häufig selbst in ihren Betrieben mitarbeiten, sind sie denselben Gefahren ausgesetzt wie ihre Beschäftigten.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, können auf schriftlichen Antrag (formlos) von der Versicherungspflicht für die Zukunft befreit werden. Dies hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.

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Berechnungsformel angepasst

Die Beiträge für bestimmte Bereiche der Unternehmerversichung wurden lange Zeit mit nur der halben Gefahrklasse berechnet. Dieses Verfahren hat unsere Aufsichtsbehörde beanstandet:

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