Antigen-Tests - Merkmale und betriebliche Organisation
Durch Antigen-Tests können Personen (Infizierte), die noch keine Krankheitssymptome einer SARS-CoV-2-Infektion zeigen, aber trotzdem "ansteckend" sein können, besser identifiziert werden.
Aus Mund-Nase-Rachensekret kann bei hoher Viruslast innerhalb von ca. 15-30 Minuten Virusmaterial nachgewiesen werden. Durch gezielte Isolierung der Infizierten und ihrer engen Kontaktpersonen ist eine Unterbrechung der Übertragungskette schneller möglich, als durch den Labornachweis durch einen PCR-Test.
- Die Verwendung von AG-Schnelltests ersetzen keinesfalls die sonstigen, ggf. im Betrieb vorhandenen Schutzmaßnahmen AHA-L!.
- Ein negatives Testergebnis darf niemals zu einer Umgehung der bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen führen.
- Schnelltests zeigen nur eine Momentaufnahme, bieten jedoch einen zusätzlichen Beitrag zum Infektionsschutz.
AG-Schnelltests und AG-Selbsttests unterscheiden sich in der Methode des Virusnachweises nicht voneinander, sondern in der Art der Probenahme. Sie müssen die CE-Kennzeichnung bzw. eine Sonderzulasssung als solche tragen, sollten evaluiert sein und somit bestimmte Mindestvorgaben erfüllen, z. B. i. S. der sog. "Sensitivität/Spezifität":
AG-Schnelltests („Point-of-Care“) |
AG-Selbsttests |
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Durchführung von eingewiesenen und "geschulten" Personen (s. u.) |
Durchführung ohne Einweisung oder Schulung "selbst" - durch Laien anzuwenden |
Akribische Beachtung der Gebrauchsanweisung! |
Akribische Beachtung der Gebrauchsanweisung! Tupfer sollte sichtlich "feucht" sein. |
Vorteil: |
Vorteil: |
Ob AG-Schnelltests zur Durchführung durch fachkundiges Personal oder Schnelltests zur Eigenanwendung (Selbsttests) an- oder verwendet werden, ist nicht immer ausdrücklich geregelt.
Wichtige Informationen zum Testen
- Fragen und Antworten zu Covid-19 Tests (Bundesministerium für Gesundheit)
- Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Tests (Bundesregierung)
Qualitätsmerkmale der Antigen-Tests:
- Sensitivität:
Die Sensitivität gibt Auskunft darüber, ob alle Infizierten auch als infiziert erkannt werden. 98 % Sensitivität bedeutet z. B.: von 100 Infizierten werden 98 (richtig positiv) erkannt. Zwei werden nicht erkannt und sind "falsch negativ". - Spezifität:
Gibt Auskunft darüber, ob gesunde Personen auch als gesund erkannt werden. 95 % Spezifität bedeutet z. B.: von 100 gesunden Probanden wurden 95 als richtig negativ erkannt. 5 wurden "falsch-positiv" getestet.
Ein negatives Testergebnis kann bedeuten:
- es sind keine Viren vorhanden, die Person ist nicht infiziert.
-
es sind bereits Viren im Mund-Nasen-Bereich vorhanden, die jedoch aufgrund der Empfindlichkeit des Tests s. u. noch nicht nachweisbar sind oder die sich nach einer möglichen, unbemerkten Infektion noch im "Vermehrungszustand" befinden und später durchaus zu Symptomen führen können. In der sog. „Inkubationszeit“ (= Zeit zwischen dem Kontakt mit dem SARS-CoV-2-Virus (Ansteckung) und dem Ausbruch der Krankheit mit Symptomen) können Viren ohne Einhaltung der AHA-L-Regeln auf andere Personen besonders durch Husten, Niesen, Sprechen, Rufen oder Singen durch Tropfen oder Aerosole übertragen werden. Der Test ist nur eine Momentaufnahme und bedeutet, dass eine Person wahrscheinlich zu diesem Zeitpunkt nicht ansteckend ist.
-
der Test wurde nicht richtig durchgeführt (Gebrauchsanweisung vom Hersteller genau beachten!)
Ein positives Testergebnis bedeutet:
- es sind Viren vorhanden, sodass andere Personen infiziert werden können!
Jede Person mit einem positiven AG-Schnelltest gilt als "infektiös"!
Es müssen sofort Maßnahmen zum Infektionsschutz anderer Personen getroffen werden: Isolation, Tragen von FFP2-Masken, Abstandsregel, Arztkontakt, Kontrolle durch PCR-Test!
(Auf ein "falsch-positives" Ergebnis sei hier nur ergänzend verwiesen.)
Personen, die bei anderen Personen AG-Schnelltests durchführen, müssen dazu von anderen Personen eingewiesen werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Eine genaue Definition o. g. Personengruppen liegt derzeit nicht vor.
Da beim direkten Kontakt während der Abstrichentnahme für den Tester ein gewisses Infektionsrisiko besteht (enger Kontakt, Husten, Niesen), sind entsprechende (Arbeits-)Schutzmaßnahmen zu treffen (Räumlichkeit, Kittel, Augenschutz, Gesichtsschild, Atemschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel).
Gefährdungsbeurteilung
Um Tätigkeiten oder Arbeitsplätze mit besonderer Infektionsgefahr erfassen und bewerten zu können, ist die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsplätze können technische oder organisatorische Maßnahmen ein Infektionsrisiko nicht völlig ausschließen (z. B. Erfordernis enger Zusammenarbeit zur Sicherstellung der Versorgung "KRITIS").
Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind bei besonderen Arbeitsbedingungen besondere (Schutz-)Maßnahmen zu treffen.
AG-Selbsttests sollten Teil des betrieblichen Hygienekonzepts sein.
Zu Fragen des Infektionsrisikos und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen ist die Mitwirkung des Betriebsarztes sinnvoll. Entsprechende Empfehlungen u. a. von Behörden, Einrichtungen oder Fachgesellschaften sind zu berücksichtigen.
Verhalten im Krankheitsfall:
Um die weitere Ausbreitung der SARS-CoV-2-Infektions auch weiterhin einzuschränken sollten Personen mit Atemwegsinfektionen zunächst und ggf. an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durch eine AG-Selbsttest prüfen, ob eine SARS-Cov-2 Infektion vorliegen könnte und sich bei positivem Ergebnis mit einem Arzt zum weiteren Vorgehen in Verbindung setzen.
Sie sollten sich bei Atemwegssymptomen bis zur Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion möglichst von Personen am Arbeitsplatz fern halten und die AHA-L-Schutzmaßnahmen beachten.
Links:
- FAQ zu Covid-Tests des Bundesministeriums für Gesundheit
- FAQ Antigen Schnelltestung (DGUV)
- Detaillierte Erläuterungen zur Unterscheidung von Antigen-Schnelltests (DGUV)
- Diagnostik und Teststrategie (RKI)
- Was ist bei Antigentests (zur Eigenanwendung) zum Nachweis von SARS-CoV2 zu beachten? (RKI)
- Liste zugelassener AG-Schnelltests (BfArM)
- MedizinprodukteabgabeV - geschulte Personen (Bundesministerium für Gesundheit)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (KRITIS)
- Webcode: 21721578
- Robert Koch Institut
- COVID-19-Dashboard des RKI mit täglich aktualisierten Fallzahlen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (infektionsschutz.de)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung
-
Informationen für D-Ärzte in Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen
Barrierefreie Informationen:
Publikationen zu COVID-19 mit RKI-Beteiligung
24.06.2022 12:50
Situation report - 24 June 2022
24.06.2022 08:45
Situationsbericht vom 24.6.2022
24.06.2022 08:45
COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit
24.06.2022 05:50
Wochenbericht vom 23.6.2022
23.06.2022 16:20