Sicherheitswarnung

Schuhe mit isolierenden Sohlen

Schutz- oder Sicherheitsschuhe mit isolierenden Sohlen sind allein kein ausreichendes Schutzkonzept gegen elektrischen Schlag. Für die Arbeit an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen müssen weitere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden.

Bei der Arbeit an elektrischen Anlagen müssen wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag getroffen werden.
Bei der Arbeit an elektrischen Anlagen müssen wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag getroffen werden.

Derzeit drängen Hersteller und Händler von Schutz-/Sicherheitsschuhen auf den Markt, die mit der Schutzwirkung ihrer Schuhe vor den Gefahren des elektrischen Schlags werben. Untermauert wird die Werbebotschaft durch Messungen, bei denen die Schuhsohlen erfolgreich gegen mehrere 10.000 Volt Spannung isolieren.

Allerdings wird die im Labor nachgebildete Idealbedingung ("stehende Arbeitshaltung auf Asphalt-Oberfläche") im realen Arbeitsalltag in den seltensten Fällen vorgefunden. Weitaus typischer sind Arbeitssituationen, bei denen die Beschäftigten am Boden knien oder an leitfähigen Teilen anlehnen, wodurch die Schutzwirkung der Schuhe gegen elektrischen Schlag unterlaufen wird.

Aus diesem Grund ist bei einer Gefährdung durch elektrischen Schlag, z. B. bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, zusätzlich eine für die Dauer der Arbeiten sichergestellte Isolierung, z. B. durch entsprechende Isoliertücher, vorzusehen. Ausschließlich den Fußschutz als Einzelkomponente im Rahmen des Schutzkonzeptes in den Fokus zu nehmen, unterläuft diese Forderung und ist deshalb nicht ausreichend. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Wechsel- oder Gleichspannungen, z. B. des Hochvoltbereichs der E-Mobility, handelt. Was für die Niederspannung schon gilt, kann für Hochspannungen erst recht zum fatalen Unfall führen.

Im Rahmen der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung muss der ausreichende Schutz gegen elektrischen Schlag für alle einzunehmenden Arbeitssituationen und -positionen bewertet werden.

Isolierende Schutz- oder Sicherheitsschuhe sind eine persönliche Schutzausrüstung, die nach PSA-Verordnung mit CE-Kennzeichnung und Kennnummer der notifizierten Stelle versehen sein muss, um auf dem Europäischen Markt angeboten werden zu können. Dazu müssen sie den Anforderungen DIN EN 50321-1 (VDE 0682-331-1):2019-01 entsprechen.

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Artikel "Der sichere Schuh" (etem, Ausgabe 5.2019).

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