Aus Unfällen lernen: Stromunfall bei der Umrüstung einer 20 kV-Schaltanlage

Arbeitsauftrag: Zwei Schaltanlagenmonteure wurden beauftragt, eine 20 kV-Schaltanlage entsprechend VDE 0101 mit mechanischen Verriegelungen zur Verhinderung von Fehlschaltungen nachzurüsten. Die Arbeiten waren im spannungsfreien Zustand vorzunehmen. Um die Zellen einzeln umzurüsten, wurde bei dem Doppel-Sammelschienensystem jeweils ein Sammelschienensystem freigeschaltet. Die zweite Sammelschiene musste zur weiteren Versorgung zwangsläufig zugeschaltet bleiben.

Unfallhergang:
Nach der Freischaltung des ersten Sammelschienensystems wurde den Monteuren die Freigabe zur Arbeit für zwei Schaltzellen erteilt. Sie begannen mit den Umbauarbeiten. Einer von ihnen überwand im weiteren Verlauf seiner Arbeiten offenbar bewusst das Schutzgitter zum zweiten Sammelschienensystem, indem er auf eine kleine Leiter in einer Schaltzelle stieg. Dabei kam es zum Überschlag mit Auslösen eines Störlichtbogens.
 
Unfallanalyse:
Die Untersuchung des Unfallhergangs führte zu keiner exakten Klärung der Frage, weshalb der Monteur die Absperrung überwinden wollte. Die Schuld liegt eindeutig bei ihm selbst, da er weder den Arbeitsauftrag erhalten noch die fünf Sicherheitsregeln beachtet hatte (VDE 0105 – 100 Abschn. 6.1). Erschwerend kommt hinzu, dass er trotz seiner langjährigen Berufserfahrung einen folgenschweren Fehler beging. Untersuchungen des Institutes zur Erforschung elektrischer Unfälle ergaben, dass innerhalb der BGFE 85 Prozent der Stromunfälle durch Elektrofachleute verschuldet werden.

  • Webcode: 14919124
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