Aus Unfällen lernen: Absturzunfall bei Arbeiten auf einer Biogasanlage

Ein unzureichendes Sicherungskonzept gegen Absturz führte an einer Biogasanlage zu einem Unfall mit lebenslangen Folgen für den Betroffenen.

Der Versicherte war gemeinsam mit drei Kollegen mit dem Tausch von zwei Tauchmotorrührwerken eines Fermenters beauftragt worden. Um diese Arbeit ausführen zu können, musste das Gasspeichersystem (Tragluftdach) zu einem Teil geöffnet werden. Zu diesem Zweck wurde zunächst der mit Druck beaufschlagte Klemmschlauch drucklos gemacht. Nach einer Kontrolle auf Gasfreiheit im Bereich der Mauerkrone zogen die Monteure anschließend den Klemmschlauch per Hand aus der Schiene.

In einem ersten Arbeitsbereich ('Rührwerk 1') waren diese Arbeiten bereits abgeschlossen und die Außenmembran aus der Klemmschiene entnommen sowie in Richtung der Mitte des Behälters zurückgeschoben worden.

Lebenslange Folgen
Im Anschluss sollte ein zweiter Arbeitsbereich ('Rührwerk 2') ebenso vorbereitet werden. Der Versicherte befand sich gemeinsam mit einem Kollegen auf einem in ca. 6 m Höhe rund um den Fermenter verlaufenden Kontrollsteg. Damit er den Klemmschlauch erreichen konnte, nutzte er die vorhandene Absturzsicherung, ein 1,20 m hohes Geländer, als 'Aufstiegshilfe'. Er stand auf einer der Knieleisten des Geländers, als sich die auf der Unterstützungskonstruktion abgelegten Folien des Gasspeichersystems aufgrund einer (ggf. in Folge einer elektrostatischen Aufladung entstandenen) Verpuffung schlagartig aufwölbten. Der Versicherte erschrak, verlor das Gleichgewicht und stürzte über das Geländer ca. 6 m zu Boden.

Er zog sich einen Knochenbruch im Bereich des linken Handgelenks, einen Lendenwirbelbruch und eine Trümmerfraktur am rechten Fuß zu. Der Versicherte wird auf Dauer mit gesundheitlichen Einschränkungen leben müssen.

Ergänzende Gefährdungsbeurteilung gab es nicht
Der Unternehmer hatte es versäumt, eine (ergänzende) Gefährdungsbeurteilung der Arbeitssituation vor Ort vorzunehmen. Bei Durchführung einer solchen Beurteilung hätte erkannt werden können, dass bei dieser Tätigkeit die Schutzwirkung vorhandener Absturzsicherungen (Geländer) außer Kraft gesetzt wird.

Des Weiteren wurden beim Anfertigen der Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsverfahren nicht alle zutreffenden Anforderungen aus der TRBS 1112 Teil 1 "Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten" berücksichtigt.

Mit Hilfe einer vollständig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung hätte das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre bzw. von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen vermieden werden können.

Maßnahmen zur Unfallverhütung

Konkret musste das Mitgliedsunternehmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes hier u.a. folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Erarbeiten eines Absturzsicherungskonzeptes,
  • Bestellen eines über die Dauer der Arbeitsausführung verantwortlichen Aufsichtführenden,
  • Einführung eines Freigabeverfahrens,
  • Erarbeiten eines Konzeptes zum Freimessen vor Arbeitsaufnahme und zur Konzentrationsüberwachung,
  • Technische Lüftung von Bereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
  • Webcode: 16408020
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