Aus Unfällen lernen: Vergiftung mit Chromsäure endet tödlich

In einer Galvanik sollte aus einem entleerten Glanzchrombad der Bleischlamm entfernt werden. Ein Mitarbeiter zog sich bei der Tätigkeit Hautverletzungen zu und geriet in Kontakt mit Chromsäure-Resten.

Der Mitarbeiter stieg mit einer Leiter in das Becken und füllte den Schlamm in einen daneben stehenden Behälter. Für diese Arbeiten benutzte er als persönliche Schutzausrüstung einen leichten durchgehenden Chemikalienschutzanzug, Gummistiefel und Gummihandschuhe. In dem schmalen Bad bestand zum Zeitpunkt der Tätigkeit eine maximale Bewegungsfreiheit von ca. 45 cm. Die Gewindebolzen der Anodenverschraubung zeigten in das Badinnere. Nach Abschluss der Arbeiten war der Arbeitsanzug an zahlreichen
Stellen zerrissen und der Mitarbeiter wies deutliche Hautverletzungen auf. Gleichzeitig klagte er über Unwohlsein. Der alarmierte Notarzt veranlasste die Einweisung in ein
Krankenhaus, wo der Verletzte nach zwei Wochen an Nierenversagen verstarb.

Maßnahmen zur Unfallverhütung

Der Kontakt zu giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen bei gleichzeitigem Vorhandsein offener Wunden ist lebensgefährlich. Als zusätzliche Schutzmaßnahmen müssen vor der Reinigung scharfkantige Einbauten entfernt oder abgedeckt werden. Es muss geprüft werden, ob ein Schlammsauger eingesetzt werden kann. Ebenfalls ist für diese Tätigkeit die Kontrolle durch eine zweite Person notwendig.

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