Aus Unfällen lernen: Vermeidbarer Unfall an der Mangelstraße

Zwischen einer Mangel und einer Faltmaschine hatte sich ein Wäschestück verfangen. Die Mitarbeiterin sah dies und versuchte, das Wäschestück zu entfernen. Dabei geriet sie zwischen die Umlenkrolle für Transportgurte und ein Umlenkblech und verletzte sich schwer.

Ein Krankenhausaufenthalt und längere Ausfallzeit waren die Folge.

Unfallursache war ein fehlendes Schutzgitter, das nach einer Wartungsmaßnahme nicht wieder angebracht worden war. Dies wurde nach dem Unfall zwar sofort korrigiert - für die Verletzte Mitarbeiterin kam dies allerdings zu spät.

Im hektischen Arbeitsalltag wird nach Wartungsmaßnahmen gelegentlich vergessen, z. B. Schutzgitter wieder anzubringen. Hier drohen Unfälle, für die der Unternehmer, Führungskräfte und Instandhalter verantwortlich gemacht werden können.

Maßnahmen zur Vermeidung solcher Unfälle:

  1. Vor der Benutzung der Mangelstraße diese auf Mängel prüfen (z. B. fehlende Schutzgitter). Anlage erst betreiben, wenn alle Schutzvorrichtungen vorhanden und wirksam sind!
  2. Eine Betriebsanweisung erstellen, die direkt auf die Notwendigkeit der Schutzvorrichtungen (z. B. von angebrachten Schutzgittern) hinweist und den Betrieb bei fehlenden Schutzvorrichtungen untersagt.
  3. Diese Gefahr auch zum Thema der jährlichen Unterweisung machen.

 

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