Aus Unfällen lernen: Sturz von Hubarbeitsbühne aus neun Meter Höhe

Ein Stadtwerk beauftragte eine Elektroinstallationsfirma, auf einer Fußgängerbrücke die Lampen von zwei Beleuchtungsmasten auszuwechseln. Wegen der Windströmung konnte keine Anlegeleiter eingesetzt werden, stattdessen verwendete der Monteur eine Hubarbeitsbühne.

Die Fußgängerbrücke war für eine vollständige Abstützung der Hubarbeitsbühne nicht breit genug. Der Elektromonteur stützte die Arbeitsbühne deshalb nur auf einer Seite vollständig ab, die Stützen auf der anderen Seite konnten nur teilweise ausgefahren und die Spindeln nicht ordnungsgemäß heruntergedreht werden. Nach Demontage der defekten Lampe senkte der Monteur zur Aufnahme einer neuen Lampe den Arbeitskorb der Bühne ab. Beim horizontalen Schwenken des Auslegers kippte die Bühne plötzlich. Der Arbeitskorb verfing sich in der unter der Fußgängerbrücke befindlichen Fahrleitung. Der Elektromonteur stürzte aus etwa neun Metern Höhe auf das darunter liegende Gleis.

Maßnahmen zur Unfallverhütung

Die Hubarbeitsbühne hätte auf der schmalen Fußgängerbrücke niemals aufgestellt werden dürfen, da ein vollständiges Ausfahren aller Stützen nicht möglich war.

Wichtige Maßnahmen beim Aufstellen von Hebebühnen:

  • Ortsveränderliche Hebebühnen müssen entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufgestellt werden.
  • Die ordnungsgemäße Auflage der Abstützungen auf geeignetem Untergrund muss vor der Inbetriebnahme der Hebebühne geprüft werden.

Kontakt:

  • Webcode: 14872192
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