Aus Unfällen lernen: Aktivem Teil zu nahe gekommen

Auszubildender verursacht bei Überprüfung des Anschlusses eines Baustromverteilers einen Störlichtbogen.

Arbeitsauftrag:
Der Auszubildende einer Elektromontagefirma wurde damit beauftragt, den Anschluss eines Baustromverteilers zu überprüfen. An dem gusseisernen NH-Anschlusskasten waren die 100 A-Sicherungen entfernt worden. Netzspannung lag nur eingangsseitig an den Sicherungsunterteilen an.

Unfallhergang:
Der Auszubildende entfernte zunächst die Abdeckungen der Sicherungsunterteile. Danach zog er die abgangsseitigen Anschlussklemmen der einzelnen Adern des Anschlusskabels nach. Vermutlich rutschte er mit dem unisolierten Schraubendreher ab und hat so entweder die Kupferschienen oder die offenen Messerkontakte überbrückt, so dass ein Lichtbogen entstand. Der Störlichtbogen wirkte aufgrund der Körperhaltung des Unfallopfers besonders auf den Oberkörper ein.

Unfallanalyse:
Während der nachträglichen Unfalluntersuchung stellte sich heraus, dass der Auszubildende von seinem Chef keine klare Aufgabenstellung erhalten hatte. Aus diesem Grunde ist natürlich auch sein Ausbilder zur Verantwortung zu ziehen. Der Verunfallte befand sich bereits im vierten Ausbildungsjahr. Die technische Ursache für den Unfall ist eindeutig auf die Missachtung der Regeln für das "Arbeiten in der Nähe" unter Spannung stehender Teile zurückzuführen (BGV A3 § 7).

  • Webcode: 14986384
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