Aus Unfällen lernen: Tödliche Körperdurchströmung beim Hineinbeugen in Kabelverteilerschrank

Monteur erlitt bei Arbeiten an einem Verteilerschrank eine tödliche Körperdurchströmung.

Arbeitsauftrag:
Eine zweiköpfige Montagetruppe wurde beauftragt, zwischen zwei Verteilerschränken eine neue Verbindung herzustellen. Dazu sollten die Monteure ein Kabel in ein unterirdisches Führungsrohr einschieben und ablängen. Der Anschluss war erst in einigen Tagen geplant. Die beiden Verteilerschränke konnten nicht freigeschaltet werden, das Kabel war jedoch spannungsfrei.

Unfallhergang:
Während das Kabel von dem Aufsicht führenden Monteur auf einer Seite eingeschoben wurde, sollte sein Kollege das andere Ende des Führungsrohres im Sockel des Verteilerschrankes beobachten. Der kniende Kollege berührte mit dem Kopf die unter Spannung stehenden Anschlussklemmen eines Überstromschutzschalters. Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen ist der Monteur noch am Unfallort verstorben.

Unfallanalyse:
Unfallursache dieser eindeutig als „Arbeiten in der Nähe“ einzustufenden Tätigkeit war die unzureichende Einschätzung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Fehlen entsprechender Schutzmaßnahmen. Die Norm VDE 0105 Teil 100 legt in Abschnitt 6.4.1.1 fest, dass in der Nähe unter Spannung stehender Teile nur gearbeitet werden darf, „wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können ...“. Die Norm fordert die Sicherung des Arbeitsplatzes mit einem Schutz durch Abdeckung oder Abschrankung oder einen Schutz durch Abstand. Das schlecht einsehbare Führungsrohr und die offenen Überstromschutzschalter erforderten einen Schutz durch technische Maßnahmen wie z.B. eine isolierende Abdeckung gegen zufällige Berührung.

  • Webcode: 14341257
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