Aus Unfällen lernen: Tödlicher Unfall an einer NS-Freileitung

Vermieter einer Hubarbeitsbühne erlitt durch Unterschreitung des Schutzabstands zu einer Freileitung eine tödliche Körperdurchströmung.

Arbeitsauftrag:
Ein Netzbetreiber beauftragte eine Elektrofirma, einen Hausanschluss herzustellen. Der Anschluss sollte von einer NS-Freileitung aus erfolgen. Für die Ausführung der Arbeiten mietete die Elektrofirma eine Hubarbeitsbühne an. Der Vermieter sollte die Bühne direkt an der Montagestelle positionieren. Die eigentlichen Montagearbeiten sollten dann von einem speziell ausgebildeten Monteur ausgeführt werden.

Unfallhergang:
Am Unfalltag fuhr der Vermieter der Hubarbeitsbühne, ebenfalls Elektrofachkraft, die Bühne parallel zum Freileitungsmast seitlich auf den Bürgersteig. Der Mast stand ca. drei Meter hinter dem Zaun eines angrenzenden Grundstücks. Der Fahrer wollte, dem Auftrag entsprechend, das Fahrzeug so positionieren, dass der Schwenkbereich für die vorgesehene Montage ausreicht. Er bewegte sich deshalb im Korb Richtung Freileitung. Dabei unterschritt er den Schutzabstand, bis sich die Freileitung in Höhe seiner Hände befand. Aus ungeklärten Gründen griff er in den oberen Bereich der Freileitung - jeweils mit einer Hand an eine Phase. Dabei erlitt er eine tödliche Körperdurchströmung.

Unfallanalyse:
Der Verunglückte hat eindeutig gegen § 7 „Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“ der BGV A3 verstoßen und sich ohne entsprechende Schutzausrüstungen der Freileitung zu weit angenähert. Entsprechend seiner Ausbildung als Elektrofachkraft hätten ihm die Gefahren bei Unterschreitung des Schutzabstandes bewusst sein müssen, auch wenn er keine entsprechende Zusatzausbildung für AuS-Montagen besaß.

  • Webcode: 14429492
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