Aus Unfällen lernen: Wellpappe ist keine isolierende Schutzausrüstung

Glück im Unglück verhindert bei manchem Stromunfall gravierende Folgen. So auch im nachfolgenden Fall, bei dem der Vorgesetzte rechtswidrig handelte.

Arbeitsauftrag:
An einem Niederspannungsschaltschrank sollte ein Transformator montiert werden. Dazu teilte ein Obermonteur einen Elektromonteur und einen Auszubildenden ein.

Unfallhergang:
Der Obermonteur bestätigte die Freischaltung des Schaltschrankes. Da sich der ausführende Monteur jedoch nicht sicher war, ob auch die Sammelschienen freigeschaltet sind, bat er seinen Vorgesetzten um isolierendes Abdeckmaterial. Der Obermonteur verweigerte dies und stellte ihm lediglich ein Stück Wellpappe zur Verfügung. Der Monteur versagte eine weitere Mitarbeit unter den genannten Umständen und wurde vom Obermonteur deswegen aufgefordert, die Baustelle zu verlassen. Aus Angst vor einer Kündigung arbeitete der Monteur dann doch, auf Pappe stehend, weiter. Zusammen mit dem Lehrling bohrte er für die Anbringung des Transformators Löcher in dem Schaltschrank. Als der Monteur den Trafo festschraubte, berührte er eine Sammelschiene und erlitt einen Stromschlag. Glücklicherweise konnte er sich selbst befreien.

Unfallanalyse:
Für alle Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, um die es sich eindeutig im genannten Fall handelte, müssen isolierende Abdeckungen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Berührungen eingesetzt werden. Dem Obermonteur hätte bekannt sein müssen, dass eine Pappe dazu absolut ungeeignet ist. Es handelt sich in seinem Fall eindeutig um ein Verstoß gegen § 2 (4) der BGV A1 "Grundsätze der Prävention". Der Unternehmer, bzw. in diesem Falle der Obermonteur als dessen Stellvertreter, darf nach Absatz 4 "… keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen."

  • Webcode: 14801404
Diesen Beitrag teilen
Abo-Service: RSS-Feed

Sie interessieren sich für neue Unfallberichte?

Abonnieren Sie unseren News-Feed.

Mensch und Arbeit. Im Einklang.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die GDA ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

 
Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)


Arbeitsprogramm Organsiation


Arbeitsprogramm Psyche