Aus Unfällen lernen: Monteur stürzte neun Meter aus Hubarbeitsbühne

Arbeitsauftrag: Ein Stadtwerk beauftragte eine Elektroinstallationsfirma, auf einer Fußgängerbrücke die Lampen von zwei Beleuchtungsmasten auszuwechseln. Die Arbeiten wurden mit Hilfe einer Hubarbeitsbühne ausgeführt, da wegen der Windströmung auf der Brücke keine Anlegeleiter eingesetzt werden sollte.

Unfallhergang:
Der beauftragte Elektromonteur wollte am Unfalltag die Hubarbeitsbühne aufbauen. Dabei stellte sich heraus, dass die Fußgängerbrücke für eine vollständige Abstützung nicht breit genug war. Trotzdem setzte er die Arbeiten fort und stützte die Arbeitsbühne nur auf einer Seite mit zwei Abstützungen ab. Die Abstützungen auf der gegenüber liegenden Seite konnten nur teilweise ausgefahren und daher die Spindeln nicht ordnungsgemäß herunter gedreht werden.

Monteur stürzte neun Meter aus HubarbeitsbühneNachdem eine der defekten Lampen demontiert war, wollte der Elektromonteur eine neue vom Boden aufnehmen. Dazu senkte er den Arbeitskorb der Bühne ab. Als er dann den Ausleger auch in horizontaler Richtung schwenkte, kippte plötzlich die Bühne. Der Arbeitskorb verfing sich in der unter der Fußgängerbrücke befindlichen Fahrleitung (Bild). Der Elektromonteur stürzte aus etwa neun Metern Höhe auf das darunter liegende Gleis. Glücklicherweise barg ihn ein Passant von der stark befahrenen Eisenbahnstrecke und leistete Erste Hilfe.

Unfallanalyse:
Der Elektromonteur unterließ die Beachtung folgender wichtiger Grundsätze für das Aufstellen von Hebebühnen (siehe BGR 500):

  • Ortsveränderliche Hebebühnen sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen.
  • Die ordnungsgemäße Auflage von Abstützungen auf geeignetem Untergrund ist vor Inbetriebnahme der Hebebühne zu prüfen.
    Die auf der viel zu schmalen Fußgängerbrücke eingesetzte Hubarbeitsbühne hätte dort niemals aufgestellt werden dürfen, da ein vollständiges Ausfahren aller Stützen gar nicht möglich war.
  • Webcode: 14295479
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