Betriebsanweisung erstellen

Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, muss eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung eines Arbeitsmittels zur Verfügung gestellt werden.

Anstelle einer Betriebsanweisung kann auch eine mitgelieferte Gebrauchsanleitung zur Verfügung gestellt werden, wenn diese Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung oder die Gebrauchsanleitung muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. Auf die Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßigen Unterweisung Bezug zu nehmen. Die Betriebsanweisungen müssen bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.

Das gilt nicht für einfache Arbeitsmittel, für die nach dem Produktsicherheitsgesetz keine Gebrauchsanleitung mitgeliefert werden muss.

 

Ausführliche Informationen:
Betriebssicherheitsverordnung

  • Webcode: 15104370
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