Bildung explosionsfähiger Atmosphäre

Die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre durch Dämpfe einer brennbaren Flüssigkeit wird verhindert, wenn die Verarbeitungstemperatur der Flüssigkeit unter ihrem unteren Explosionspunkt (UEP) liegt.

Der untere Explosionspunkt (UEP) einer brennbaren Flüssigkeit ist dabei die Temperatur, bei der die Konzentration (Stoffmengenanteil) des gesättigten Dampfes im Gemisch mit Luft die untere Explosionsgrenze erreicht.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass:

  1. die Umgebungstemperatur über den UEP ansteigen kann (z. B. durch starke Sonneneinstrahlung)
  2. die brennbare Flüssigkeit über den UEP erwärmt werden kann (z. B. beim sogenannten Heißspritzen zur Erniedrigung der Verarbeitungsviskosität)
  3. die Oberflächentemperatur des zu bearbeitenden Werkstückes über dem UEP liegen kann (z. B. durch vorherige Sonneneinstrahlung in Verbindung mit hoher Wärmeleitfähigkeit oder der Bearbeitung vorgeschaltete Trocknungsvorgänge)


Wenn der UEP nicht bekannt ist, kann dieser wie folgt abgeschätzt werden:

  • reine, nicht halogenierte Lösemittel: UEP = Flammpunkt - 5 °C
  • Lösemittel-Gemische ohne halogenierte Lösemittel: UEP = Flammpunkt - 15 °C
  • Webcode: 15128305
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