Geschichte
Informationen zur Historie der gesetzlichen Unfallversicherung.
1881
"Kaiserliche Botschaft" mit dem sozialpolitischen Programm für den Aufbau einer Sozialversicherung wird von Bismarck verlesen. Damit soll die "soziale Frage" gelöst werden.
1884
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) vom 6.Juli 1884 wird im Reichsgesetzblatt Nr. 19 verkündet. Es begründet die gesetzliche Unfallversicherung als zweiten Zweig der deutschen Sozialversicherung und schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung der Berufsgenossenschaften.
1885
Das UVG tritt in Kraft. Im Januar wird als erste BG überhaupt die Buchdrucker-Berufsgenossenschaft gegründet, die der Papierverarbeitung, der Gas- und Wasserwerke, die Berufsgenossenschaften der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik folgen kurz darauf.
Insgesamt 57 Berufsgenossenschaften nehmen 1885 ihre Arbeit auf. Geführt werden sie von einer Selbstverwaltung der Unternehmer.
1886
Über 3.800.000 Personen sind gegen Arbeitsunfälle versichert. Die Berufsgenossenschaften erlassen erste Unfallverhütungsvorschriften.
1890
Die erste Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik wird gegründet.
1900
Das Recht der Berufsgenossenschaft, in den Betrieben Unfallverhütung zu betreiben, wird zu ihrer Pflicht.
1908
Seit der Jahrhundertwende ist die Elektroindustrie rasant gewachsen. Die BG Feinmechanik ändert ihren Namen in "BG der Feinmechanik und Elektrotechnik".
1910
25 Jahre nach Gründung der BGen gibt es 339 Technische Aufsichtsbeamte.
1911
Die Reichsversicherungsordnung wird am 19. Juli verabschiedet. In ihr ist das Recht der Arbeiterkrankenversicherung, das Unfallversicherungsrecht sowie das Invaliditäts- und Altersversicherungsrecht in einem Regelwerk zusammengefasst. Sie enthält 1805 Paragraphen.
1925
Nach heftigen politischen Kontroversen fallen Berufskrankheiten erstmals unter den Unfallversicherungsschutz.
Die Unfallversicherung wird auf die Wege zum und vom Arbeitsplatz ausgedehnt.
Die Unfallverhütung tritt in den Vordergrund.
"Drohenden Schaden verhüten ist besser und vorteilhafter als entstandenen Schaden zu heilen."
Erstmals werden Medien, wie Bild und Film, zu Hilfsmitteln bei der Arbeit gegen Unfälle erstellt.
1930
Die Zahl der tödlichen Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft sinkt erstmals unter 5.000.
1932
Die Wirtschaftskrise führt zu Ausfällen der Mitgliedsbeiträge um bis zu 60% der Jahresumlage.
1933
Nach der Machtübernahme durch die NSDAP: Ausschluss jüdischer Unternehmer aus den Ehrenämtern.
1934
Absetzung der Selbstverwaltungen der Berufsgenossenschaften.
1942
Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf alle Beschäftigten in allen Unternehmen.
1949
Die Sozialversicherung in der DDR obliegt als einheitliche Pflichtversicherung der Sozialversicherung des FDGB, der Arbeitsschutz wird von staatlichen Stellen ausgeübt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden die BGen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts (Art. 87, Abs. 2 GG) geführt.
Die Buchdrucker- und die Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft vereinigen sich zur Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung.
1951
Die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen wird wiederhergestellt und zum ersten Mal seit ihrem Bestehen paritätisch besetzt.
1967
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in der gewerblichen Wirtschaft sinkt erstmals unter 3.000.
1968
Gesetz über technische Arbeitsmittel regelt Sicherheitsstandards als vorgreifender Gefahrenschutz.
1973
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden durch das Arbeitssicherheitsgesetz für Unternehmen vorgeschrieben.
1985
100-jähriges Bestehen der Berufsgenossenschaften.
1990
Einigungsvertragsgesetz. Das in der Bundesrepublik geltende Recht wird auf die neuen Bundesländer übergeleitet.
1996
Mit dem Siebten Sozialgesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz wird der Präventionsauftrag der Unfallversicherung noch einmal erweitert. Er umfasst jetzt auch die Abwehr arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren.
1998
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sinkt erstmals unter 1.000.
2001
Das Recht der Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen wird im Neunten Sozialgesetzbuch verankert.
2008
Die BG der Feinmechanik und Elektrotechnik und die Textil- und Bekleidungs-BG fusionieren am 1. Januar zur BG Elektro Textil Feinmechanik (BG ETF).
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung verlangt die Reduzierung der gewerblichen Berufsgenossenschaften von bisher 23 auf nun neun Berufsgenossenschaften bis Ende 2009.
2009
Die BG ETF und die BG der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft vereinigen sich am 1. April zur BG Energie Textil Elektro (BG ETE).
2010
Die BG ETE und die BG Druck und Papierverarbeitung fusionieren am 1. Januar zur BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse.
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