Für Sicherheit, Gesundheit und Chancengleichheit
Bei fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Verstößen gegen den Arbeitsschutz wird der Ordnungswidrigkeiten- und Regressausschuss tätig. Seine Mitglieder verhängen notfalls auch Bußgelder – im Sinne der übrigen Beitragszahler.
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