Fristen

Stammdatenabruf: ab 01. November des dem Umlagejahr vorausgehenden Jahres
Abgabefrist Lohnnachweis: 16. Februar des dem Umlagejahr folgenden Jahres

Stammdaten für das Umlagejahr 2023 können ab dem 01.11.2022 abgerufen werden. Nach erfolgreichem Abruf der Stammdaten kann der Lohnnachweis abgegeben werden. Spätestens am 16.02.2024 muss der digitale Lohnnachweis 2023 bei der BG ETEM eingegangen sein.

Schätzung durch die BG ETEM:
Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig bei uns ein, müssen wir die Lohnsummen von Amts wegen schätzen (§ 165 Abs. 3 SGB VII).

  • Webcode: 18681432
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Kontakt

Telefon: 0221 3778-1800
Fax: 0221 3778-1801
uv-meldeverfahren@bgetem.de

Bei Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder des SV-Meldeportals wenden Sie sich bitte an Ihre/n Programmanbieter/in.

Broschüre: Informationen und wichtige Termine zum UV-Meldeverfahren

Broschüre Lohnnachweis DIGITAL 

Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens mit allen Informationen und wichtigen Terminen zum neuen UV-Meldeverfahren können Anwender auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herunterladen (PDF-Datei).

Fragen und Antworten

Benötigen Sie Hilfe beim Stammdatenabruf oder beim Erstellen des digitalen Lohnnachweises? Nutzen Sie zur Unterstützung das Self Service Portal der DGUV.

Allgemeine Fragen zu den Meldepflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegenüber den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung beantwortet das neue Informationsportal der deutschen Sozialversicherer.

Informationen der DGUV zum UV-Meldeverfahren