Gefahrtarif BG ETEM (gültig ab 2027)
Fair berechnet, neu bewertet: Der neue Gefahrtarif
Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Höhe der Beiträge für Mitgliedsunternehmen der BG ETEM zu ermitteln und dem Unfallrisiko entsprechend abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Gewerbezweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag. Der Gefahrtarif enthält zudem sogenannte Gefahrengemeinschaften, die in Gefahrtarifstellen zusammengefasst sind. Der Gefahrtarif muss alle sechs Jahre überprüft werden.
Zum 1. Januar 2027 tritt der neue Gefahrtarif der BG ETEM in Kraft. Er berücksichtigt die Entwicklung der Gefährdungsrisiken in den verschiedenen Branchen. Bei den Gefahrklassen stehen künftig zwei Stellen hinter dem Komma. Das macht die Beitragsberechnung noch präziser und gerechter.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Die Gewerbezweige der elektrotechnischen Großinstallation (1305) und Kleininstallation (1306) werden zusammengelegt in „Elektrotechnische Installation“ (1305).
Warum erfolgt der Wechsel?
Beide Bereiche lassen sich in der Praxis immer weniger klar voneinander abgrenzen, die Trennung verschwindet zunehmend. Viele Betriebe arbeiten gewerbeübergreifend, und auch die Gefahrklassen sind nahezu identisch.
Was ändert sich?
Kaum eine Änderung: Die Gefahrklasse sinkt auf 9,07 (von 9,40 bzw. 9,50).
Der Gewerbezweig „Fotografie“ bekommt eine eigene, neue Gefahrtarifstelle „Fotografie“ (1406) und läuft nicht mehr unter „Papierbe- und -verarbeitung“ (1403).
Warum erfolgt der Wechsel?
Der Gefahrtarif berücksichtigt die technologische Entwicklung in der Branche, zu der insbesondere die Verbreitung der Digitalfotografie zählt. Der Wechsel folgt der Logik, bislang zusammengefasste, aber nicht mehr homogene Tätigkeiten risikogerechter zu trennen. Eine Überführung ist also geboten. Die Bildung einer neuen Tarifstelle 1406 war notwendig, da im Bereich Druck und Papierverarbeitung keine geeignete andere Tarifstelle vorhanden ist.
Was ändert sich?
Die Gefahrklasse der neuen Gefahrtarifstelle „Fotografie“ (1406) liegt bei 3,40, da die Beiträge präziser am tatsächlichen Risiko ausgerichtet werden. Die Gefahrengemeinschaft Papierbe- und verarbeitung (1403) trägt nun mit der Gefahrklasse 5,80 (statt 4,70) ebenfalls ihr tatsächliches Gefährdungsrisiko. In der Konsequenz könnte der Beitrag für den Bereich Fotografie um ca. 30 Prozent sinken, der Beitrag für den Bereich 1403 um ca. 19 Prozent steigen.
Der Gewerbezweig „Textiler Service“ (1201) gehört künftig zur Gefahrtarifstelle „Wäscherei“ (1203).
Warum erfolgt der Wechsel?
Grund für den Wechsel des „Textilen Service“ (1201) in die Gefahrtarifstelle Wäscherei (1203) sind der große technische Zusammenhang beider Wirtschaftszweige und die damit verbundenen ähnlichen Risiken für die Beschäftigten.
Hinzu kommt die enge technische Nähe des „Textilen Service“ zu Wäschereibetrieben mit ihren ähnlichen Tätigkeiten (Waschen, Aufbereitung, Logistik von Textilien) und einem ähnlichen, höheren Gefährdungsniveau. Die Zuordnung zur Wäscherei-Gruppe liegt also fachlich näher, eine Überführung in die Tarifstelle 1203 ist geboten.
Was ändert sich?
Die Gefahrklasse für den „Textilen Service“ steigt durch den Wechsel von 4,10 auf 6,28. Das bildet das tatsächliche Unfallrisiko realistischer ab und gewährleistet eine risiko- und verursachungsgerechtere Beitragserhebung. Die Gefahrklasse in der Gruppe 1201 sinkt durch den Wechsel leicht auf 4,02.
Die Gefahrtarifstelle „Büro“ wird künftig klar als rein verwaltende Tätigkeit definiert. Tätigkeiten mit Aufenthalt in gewerblichen Bereichen, Umgang mit Produkten und Waren oder Außendienst zählen nicht dazu.
Was ändert sich?
Die Gefahrklasse wird leicht gesenkt: von 1,00 auf 0,95. Mischtätigkeiten führen zur Zuordnung zum gewerblichen Bereich.
Das können Sie tun:
- Mit guter Unfallvermeidung erreichen Sie einen Beitragsnachlass: Alle Mitgliedsunternehmen erhalten automatisch ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft einen Beitragsnachlass von 18 Prozent. Von diesem Beitragsnachlass werden die Kosten für Arbeitsunfälle, Dienstwegeunfälle und Berufskrankheiten des Unternehmens abgezogen. Wer keine Unfallkosten verursacht, bekommt den vollen Beitragsnachlass von 18 Prozent.
- Empfehlung: Stellen Sie Ihre Lohnsoftware bis spätestens 30. September 2026 auf den neuen Gefahrtarif um.
- Nutzen Sie die Zeit bis zum ersten Beitragsbescheid nach dem neuen Gefahrtarif (Juli 2028), um ggf. Rücklagen zu bilden.
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