Alleinarbeitsplätze

Gefährdungen angemessen beurteilen

In der aktuellen Corona-Krise verändert sich die Arbeitswelt rasant; Betriebe verteilen Arbeit so um, dass immer mehr Menschen allein arbeiten. Auch für Arbeitsplätze, an denen Personen allein arbeiten, muss die Unternehmensleitung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Wird zudem eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen, das sieht die DGUV Vorschrift 1, in § 8 vor. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere Notruf- bzw. Überwachungsmöglichkeiten für allein Arbeitende.

Diese Informationsmittel unterstützen die Unternehmensleitung dabei, die Gefährdungen für allein arbeitende Personen zu beurteilen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen:

  • DGUV Information 212-139 (BGI 5032): Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen, www.bgetem.de, Webcode: M18332569
  • DGUV Regel 112-139 (BGR 139): Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen, www.bgetem.de, Webcode: M18855694

Auf die grundsätzlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung gehen u. a. folgende Medien der BG ETEM ein:

  • Broschüre: Gefährdungsbeurteilung (D014), www.bgetem.de, Webcode: M18104354
  • Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (S017), www.bgetem.de, Webcode: M19359474
  • Gefährdungsbeurteilungen zum Download (SZ019 bis SZ023), www.bgetem.de, Webcode: M18852803, M18605171, M18876235, M18865543, M18604367

Die Infomedien können im Medienportal der BG ETEM kostenlos als PDF aufgerufen werden (www.bgetem.de, Medien/Service, Medienportal). Die Printmedien können zudem dort bestellt werden; bei der BG ETEM versicherte Unternehmen erhalten Freiexemplare. Besteller, die nicht bei der BG ETEM versichert sind, zahlen den Stückpreis und zusätzlich 3,50 € Versandkosten.

Alle Informationen der BG ETEM zum Coronavirus und zu COVID-19

  • Webcode: 20752388
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