Änderungen im Regelwerk
DGUV Vorschrift 15 tritt am 1. Februar 2026 außer Kraft
Die DGUV Vorschrift 15 "Elektromagnetische Felder" vom 1. Juni 2001 - vormals BGV B11 - tritt zum 1. Februar 2026 außer Kraft.
Unfallverhütungsvorschriften können im Zuge der Deregulierung des Vorschriften- und Regelwerks zurückgezogen werden, sobald bestimmte und für jede Vorschrift individuell formulierte Außerkraftsetzungs-Bedingungen erfüllt sind. Mit Inkrafttreten der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) und deren Konkretisierung durch drei Technische Regeln (TREMF-NF, TREMF-HF und TREMF-MR) wird zur Vermeidung von Doppelregelungen die DGUV Vorschrift 15 „Elektromagnetische Felder“ außer Kraft gesetzt.
Nach Beschluss der Vertreterversammlung der BG ETEM auf ihrer Sitzung am 27. Juni 2025 in Kassel, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG ETEM auf Außerkraftsetzung mit Schreiben vom 10. Dezember 2025 zugestimmt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 19. Januar 2026.
Die Vorschrift kann somit zurückgezogen werden und tritt bei der BG ETEM zum 1. Februar 2026 außer Kraft.
- Webcode: 26256943
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