DGUV Vorschrift 79
Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas"
Die Vertreterversammlung hat in ihrer Sitzung am 17/18. Oktober 2023 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas" - DGUV Vorschrift 79, vormals BGV D34 - vom 1. Oktober 1993 in der Fassung vom 1. Januar 1997 zum nächstmöglichen Zeitpunkt außer Kraft zu setzen.
Die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Verwendung von Flüssiggas", DGUV Vorschrift 79, ist am 06. Dezember 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt worden und wird mit Wirkung zum 01.02.2024 erfolgen.
Mit der DGUV Regel 110-010 "Verwendung von Flüssiggas" ist als branchenübergreifende Regel ein adäquater Ersatz für die bisherige Vorschrift verfügbar. Bewährte Regeln wurden übernommen und auf den Stand der Technik gebracht.
- Webcode: 24457559
Bitte abonnieren Sie hier unsere aktuellen Pressemitteilungen.
Wenn Sie sich wieder abmelden möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.
Abonnieren Sie unseren News-Feed (Anleitung: RSS-Feed - So geht's)
Neue App für Gesundheitsdienst und Pflege
16.09.2025 07:03
Risiken im Fleischbetrieb frühzeitig erkennen
12.09.2025 07:13
Unverzichtbar für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb
10.09.2025 09:02
Mobilität - Teilhabe - Sicherheit
09.09.2025 06:30
Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz
10.09.2025 08:23
Diesen Beitrag teilen