Gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt Absage aller Ersthelferseminare
Die Versicherten von Mitgliedsbetrieben der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sollten bis zunächst 30. Mai 2020 an keiner Aus- oder Fortbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin teilnehmen. Das empfehlen die Unfallversicherungsträger dringend, um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Damit folgen sie den derzeitigen Vorgaben der politischen Entscheidungsgremien.
Sind bereits Teilnehmende zu Ersthelferkursen in den nächsten Wochen bis Ende Mai angemeldet und diese Kurse nicht bereits durch die ausbildende ermächtigte Stelle abgesagt worden, sollten sich die Mitgliedsbetriebe umgehend mit der ermächtigten Stelle wegen einer Verschiebung der Aus- oder Fortbildung in Verbindung setzen.
Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" haben Unternehmensleitungen dafür zu sorgen, dass Ersthelfer in Betrieben in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte diese Frist aufgrund der Kurs-Absagen nun überschritten werden, zeigen sich Unfallkassen und Berufsgenossenschaften kulant. Nach Wiederaufnahme des Regelbetriebs sollten die Kurse nachgeholt werden. Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen.
Alle Informationen der BG ETEM zum Coronavirus und zu COVID-19
- Webcode: 20801068
Bitte abonnieren Sie hier unsere aktuellen Pressemitteilungen.
Wenn Sie sich wieder abmelden möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.
Abonnieren Sie unseren News-Feed (Anleitung: RSS-Feed - So geht's)
IAG-Umfrage zu Kennwerten
21.05.2025 19:46
Handlungssicher in der Krise
21.05.2025 19:46
Reminder: Tag der offenen Tür im IFA
20.05.2025 12:43
Mit der Motorsäge sicher arbeiten
20.05.2025 10:28
KI in der Arbeitsmedizin
19.05.2025 05:59
Diesen Beitrag teilen