Hotline für Betroffene der Amokfahrt – Ersthelfende sind gesetzlich unfallversichert
Die Hotline wurde gemeinsam von der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und der Stadt Trier speziell für diesen Vorfall eingerichtet und ist bis auf weiteres rund um die Uhr besetzt.
Für die medizinische und finanzielle Versorgung der Ersthelfer sowie für die Einsatzkräfte der Hilfeleistungsunternehmen ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Personen, die Hinweise und Aussagen zum Tathergang geben können, wenden sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Hinweisbearbeitung bei der Polizei Trier unter der Nummer: 0651 9779 2480.
Personen, die über Videos oder Bilder der Tat verfügen, werden gebeten diese unter nachfolgendem Link hochzuladen und für die weiteren Ermittlungen zur Verfügung zu stellen: https://rlp.hinweisportal.de
Damit die Betroffenen jetzt zeitnah optimal versorgt werden können, ist die Zusammenarbeit der einzelnen öffentlichen Leistungsträger und Institutionen von besonderer Bedeutung. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist hier die koordinierende Stelle für die gesetzliche Unfallversicherung.
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