SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Erstellt wurde sie von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft treten.
Hier finden Sie die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html
- Webcode: 20788097
Bitte abonnieren Sie hier unsere aktuellen Pressemitteilungen.
Wenn Sie sich wieder abmelden möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.
Abonnieren Sie unseren News-Feed (Anleitung: RSS-Feed - So geht's)
Warnung vor Betrugsversuch: Update vom 3. Juli 2025
04.07.2025 08:24
Beweg was! Fit im Job. Stark in die Zukunft.
10.07.2025 08:23
Wettbewerb „Unterwegs – aber sicher!“
10.07.2025 07:16
Cannabis am Arbeitsplatz: Klare Verbote schaffen Sicherheit
08.07.2025 07:38
Job Carving: Kein Job von der Stange
07.07.2025 07:23
Diesen Beitrag teilen