SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel veröffentlicht

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Erstellt wurde sie von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel wird zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft treten.

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