Corona-Arbeitsschutzverordnung
Zeitraum verlängert, Inhalt angepasst
Grundlegende Regelungen bleiben bestehen − flexiblere Anpassungen an das Infektionsgeschehen ermöglicht
Am 1. Juli 2021 tritt die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.
Die veränderten Regelungen haben wir in unsere Corona-Informationen und branchenspezifischen Vorlagen für die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung bereits aufgenommen: www.bgetem.de/corona
Allgemeine Informationen zur Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Webcode: 21328775
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