Corona-Arbeitsschutzverordnung

Zeitraum verlängert, Inhalt angepasst

Grundlegende Regelungen bleiben bestehen − flexiblere Anpassungen an das Infektionsgeschehen ermöglicht

Am 1. Juli 2021 tritt die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.

Die veränderten Regelungen haben wir in unsere Corona-Informationen und branchenspezifischen Vorlagen für die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung bereits aufgenommen: www.bgetem.de/corona

Allgemeine Informationen zur Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

  • Webcode: 21328775
Diesen Beitrag teilen
Abo-Services

Bitte abonnieren Sie hier unsere aktuellen Pressemitteilungen.
Wenn Sie sich wieder abmelden möchten, nutzen Sie bitte diesen Link.

Abonnieren Sie unseren News-Feed (Anleitung: RSS-Feed - So geht's)

Oder abonnieren Sie unsere Newsletter etem und profi an.

Ganz sicher.

Auf der Suche nach unserem Podcast? Hier ist er:

Podcast "Ganz sicher"

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung