Schutzniveau muss erhalten bleiben

Gesetzliche Unfallversicherung: Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet

Die gesetzliche Unfallversicherung teilt das Ziel der Bundesregierung, die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel noch praxisnäher und risikoorientiert zu gestalten. Der Schutz vor Unfällen mit elektrischem Strom muss dabei gewahrt bleiben. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. (Foto: auremar - stock.adobe.com)

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