BG ETEM aktualisiert Empfehlungen für die Filmproduktion

(20.10.2020) Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat ihre Empfehlungen zur Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards in der Filmproduktion aktualisiert. Die nunmehr 5. Version der Empfehlungen wurde am 20. Oktober veröffentlicht.

Erweitert wurden insbesondere die Hinweise zur Lüftung von Räumen. So wird unter anderem empfohlen, Räume im Herbst für fünf Minuten und im Winter für drei Minuten zu lüften. Wie oft gelüftet werden muss hängt von Raumgröße und Personenanzahl ab. Einen Anhaltspunkt, wie oft gelüftet werden muss, liefert der CO2-Gehalt der Luft. Dieser kann mit der von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen entwickelten App "CO2-Timer" abgeschätzt werden. Bei Raumlufttechnischen Anlagen wird empfohlen, auf Umluft zu verzichten oder diese zumindest zu minimieren.    

Die aktualisierte Handlungshilfe kann im Internet unter www.bgetem.de heruntergeladen werden. Mit Eingabe des Webcodes M20780261 im Suchfeld gelangen Interessierte direkt zum Dokument.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

  • Webcode: 20548727
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