Handlungshilfen für Handwerksbetriebe

Branchenlösung "Asbest beim Bauen im Bestand" veröffentlicht

(21.12.2021) Asbesthaltige Baumaterialien sind trotz des Asbestverbots in Deutschland von 1993 eine alltägliche Herausforderung bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten an und in Bestandsgebäuden. Insbesondere asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber (PSF) stellen neben den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken weitere Branchen vor neue Probleme. Die Branchenlösung "Asbest beim Bauen im Bestand" (Stand Oktober 2021) bietet Informationen und Handlungshilfen für das Vorgehen auf Baustellen und die Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Asbest, früher aufgrund seiner technischen Eigenschaften in einer Vielzahl von Produkten verarbeitet, spielt bei den durch Gefahrstoffe verursachten Berufskrankheiten eine bedeutende Rolle. So hat allein die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) im Jahr 2020 knapp 120 Millionen Euro für die Rehabilitation und Entschädigung von durch Asbest verursachten Berufskrankheiten aufgewendet. Auch Tätigkeiten, die nicht täglich ausgeübt werden, können zu einer Gefährdung durch Asbeststaub führen. Erkrankungen treten dabei häufig erst zwei oder mehr Jahrzehnte nach dem Ende der Exposition auf.

Bis heute ist der Umgang mit dem einstigen Wundermaterial gefährlich: Da Asbest in Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden, auch in scheinbar "unverdächtigen" Bauprodukten, vor allem jedoch in Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern und anderen bauchemischen Produkten vorkommen kann, sind viele Handwerksunternehmen betroffen, die Bau- und Instandhaltungsarbeiten in älteren Bestandsgebäuden ausführen. Das bedeutet, beim Bohren, Dosen senken, bei Stemm- und Mauernutfräsarbeiten können nicht nur mineralische Stäube, sondern auch Asbestfasern freigesetzt werden.

Die Branchenlösung "Asbest beim Bauen im Bestand", die die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, BG ETEM und BG Holz und Metall unter Mitwirkung von Verbänden der Sozialpartner erstellt haben, liefert Informationen über das Vorgehen auf Baustellen und zu wirksamen Schutzmaßnahmen. Die Branchenlösung enthält Fachinformationen zum Thema, listet gefährdende Tätigkeiten, beschreibt detailliert das Vorgehen auf Baustellen für Unternehmen, hilft bei der Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und beschreibt die notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Branchenlösung berücksichtigt dabei bereits die Eckpunkte der geplanten neuen Asbestregelungen der Gefahrstoffverordnung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs vorgestellt hat. Das Anliegen, einen zeitnahen Transfer dieser Regelungen in die Praxis vorzubereiten, wird durch und mit der Branchenlösung bereits jetzt aufgegriffen. Für die einzelnen Tätigkeiten werden nun in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gewerken sogenannte Arbeitsblätter erstellt, die detaillierte Vorgaben und Hilfen zur Planung und Durchführung der Tätigkeiten enthalten. "Wir haben das Ziel", erläutert Dr. Jens Jühling, Präventionsleiter der BG ETEM, "die Schutzmaßnahmen möglichst schnell bekannt zu machen. Wir werden unsere Mitgliedsunternehmen durch Beratung vor Ort dabei unterstützen, diese Schutzmaßnahmen in der Praxis anzuwenden, um die Gesundheit der Beschäftigen bestmöglich zu schützen."

Weitere Informationen
Die Handlungshilfe kann im Medienportal der BG ETEM unter www.bgetem.de (Webcode M21615814) kostenlos heruntergeladen werden.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Pressebild (die Verwendung dieses Bildes ist nur in Verbindung mit der Pressemitteilung und nicht zu anderen Zwecken gestattet.)

Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

  • Webcode: 21873966
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