Achtung Lebensgefahr

Bei Hochwasser frühzeitig Strom abschalten

(05.01.2024) Das aktuelle Hochwasser birgt zahlreiche Gefahren, auch solche, die nicht sichtbar sind. Vor allem in vollgelaufenen Kellern besteht die Gefahr, durch einen Stromschlag schwer verletzt oder getötet zu werden. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) rät allen Hausbesitzern, bei Hochwasser frühzeitig die Stromversorgung auszuschalten. Auch nach dem Leerpumpen des Kellers besteht Gefahr.

Bild: iStock.com/Petra Richli
Bild: iStock.com/Petra Richli

Falls das Wasser bereits den Keller überflutet hat, muss der Kontakt mit dem Wasser unbedingt vermieden werden. Das Wasser leitet den elektrischen Strom. Es besteht Lebensgefahr. Befindet sich der Hausanschluss, der Zähler oder der Sicherungskasten im überfluteten Bereich, kann die Spannung nur vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen abgeschaltet werden.

"Im Zweifelsfall muss man davon ausgehen, dass die Spannung nicht abgeschaltet wurde", sagt Dieter Rothweiler, Leiter des Fachkompetenzcenters elektrische Gefährdungen bei der BG ETEM. "Erst, wenn zweifelsfrei feststehe, dass die Spannung ausgeschaltet ist", so Rothweiler, "kann man sich dem Wasser ohne Lebensgefahr nähern."

Nach dem Abpumpen des Wassers kann die elektrische Anlage des Hauses nicht einfach wieder angeschaltet werden. Sie muss von einem Fachmann auf Schäden überprüft werden.

Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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Weitere Informationen (www.vde.com)

Pressekontakt
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de, Webcode 11364615

  • Webcode: 24441262
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