Dentallabore

Zum Infektionsschutz bei Tätigkeiten mit zahntechnischen Werkstücken sind prinzipiell die Basishygienemaßnahmen der DGUV Information 203-021 "Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren“ konsequent anzuwenden. Hierzu zählt auch die Händedesinfektion. Eingesetzte Desinfektionsmittel sollten mindestens die nachgewiesene Wirksamkeit “begrenzt viruzid“ haben.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C18)

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