Spezielle Informationen für einzelne Branchen

In der Phase der Corona-Pandemie hat die BG ETEM branchenspezifische Hilfen für die Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Diese haben dazu beigetragen, dass Unternehmen in der Pandemie den Betrieb aufrecht erhalten konnten. Mit dem Wegfall der Corona-ArbSchV zum 2. Februar 2023 haben diese Hilfestellungen nur noch empfehlenden Charakter. Sie können den Unternehmen aber nach wie vor dabei helfen, Atemwegsinfektionen zu vermeiden.

In unserem Medienportal können Sie allgemeine und branchenspezifische Informationen bestellen bzw. herunterladen.

Bei Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Arbeiten im Servicecenter oder Callcenter lässt es sich nicht ganz vermeiden, dass verschiedene Personen aufeinandertreffen. Daher müssen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.

Neben dem möglichen Risiko einer Tröpfchen- bzw. Aerosolinfektion muss grundsätzlich auch die sogenannte Kontakt- oder Schmierinfektion betrachtet werden, bei der das Virus nach Kontakt mit kontaminierten Flächen usw. über die Hände in Eintrittspforten wie Mund, Nase, Augen gelangt.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C16)

Bei der Kundenbetreuung im Ladengeschäft, bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Brillen sowie insbesondere beim Anpassen von Brillen und Kontaktlinsen kann ein enger Kontakt zum Kunden bestehen. Ist ein direkter Kontakt nicht auszuschließen, müssen mögliche Infektionsübertragungen in beide Richtungen (z. B. vom Mitarbeiter zum Kunden und umgekehrt) vermieden werden.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C19)

Die grundlegenden persönlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion werden unter "Allgemeine Präventionsmaßnahmen" beschrieben.

Auf Bau- und Montagestellen z. B. im Fahrleitungsbau, Elektro-Handwerk, Energie- und Wasserwirtschaft arbeiten häufig viele Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke eng zusammen. Das birgt ein erhöhtes Risiko, auch für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. Grundsätzlich gelten auf dem Betriebsgelände wie auf Bau- und Montagestellen die gleichen Regelungen wie im öffentlichen Raum, d. h. es ist auf ausreichend Abstand zu achten und die bekannten Hygieneregeln sind einzuhalten.

Downloads
Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung (GB-C01)

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hat einen Leitfaden für Fachbetriebe mit Informationen rund um die Corona-Krise zusammengestellt.

Das Sachgebiet Bäder der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gibt Informationen in der speziellen Veröffentlichung "Fachbereich AKTUELL - Zusätzliche Informationen zum Arbeitsschutz beim Betrieb von Bädern (Hallen-, Freibäder und soweit zutreffend Schwimm- und Badeteichanlagen) während einer Corona-Pandemie" (Ordnungsnummer: FBWoGes-002). Dieses Papier ergänzt den "Pandemieplan Bäder" des Branchenverbandes.

Zum Infektionsschutz bei Tätigkeiten mit zahntechnischen Werkstücken sind prinzipiell die Basishygienemaßnahmen der DGUV Information 203-021 "Zahntechnische Laboratorien - Schutz vor Infektionsgefahren“ konsequent anzuwenden. Hierzu zählt auch die Händedesinfektion. Eingesetzte Desinfektionsmittel sollten mindestens die nachgewiesene Wirksamkeit “begrenzt viruzid“ haben.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C18)

Vereinbaren Sie bei Kurierfahrten mit den Zahnarztpraxen eine kontaktfreie Übergabe.

In Druckereien und Betrieben der Papierverarbeitung kann die Mehrzahl der Beschäftigten nicht im Homeoffice arbeiten. Ein enger Kontakt unter ihnen lässt sich bei vielen Arbeiten wie z. B. Austausch von Maschinenkomponenten wie Walzen im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten oftmals nicht vermeiden. Aber auch der Kontakt zu Kundinnen und Kunden ist nach wie vor bei verschiedenen Prozess-Schritten unumgänglich, z. B. bei der Kundenakquise, bei der Abnahme von Andrucken oder der Auslieferung von Drucksachen.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C02)

Das Coronavirus setzt auch der Filmindustrie zu. Wie können aktuell Filme produziert werden, ohne die Beteiligten der Gefahr eine Infektion auszusetzen? Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat dazu Empfehlungen erarbeitet, die auf dem SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beruhen.

 

Coronavirus: Branchenspezifische Handlungshilfe "Filmproduktion"
Zum Download

In den Unternehmensbereichen Forschung und Entwicklung kann ein Teil der Beschäftigten nicht im Homeoffice arbeiten. Die Bandbreite der betrieblichen Tätigkeiten reicht von Einzelarbeitsplätzen z. B. zur Vormontage von Baugruppen bis hin zu Arbeitsplätzen an komplexen Prüfständen in Teamarbeit. Ein enger Kontakt zu Kollegen lässt sich bei vielen Tätigkeiten oftmals nicht vermeiden.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C24)

Fotografen/ Fotografinnen und Journalisten sind in Zeiten der Corona-Pandemie häufig vor Ort, um z. B. Berichte über die Situation zu verfassen oder Betroffene zu interviewen. Dabei ist bei vielen dieser Tätigkeiten der direkte Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen oder Dritten notwendig. Auch in Fotostudios, die häufig räumlich beengt sind, ist der Kundenkontakt gegeben, insbesondere bei der Porträtfotografie. Dabei werden häufig maskenbildnerische Tätigkeiten angeboten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern naturgemäß unterschritten wird.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C05)

Handwerker/innen im Kundendienst können in der Regel nicht oder nicht nur im Homeoffice arbeiten. Ein Kontakt zu Kundinnen und Kunden lässt sich bei vielen Arbeiten wie z. B. im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten, der Erweiterung oder der Erneuerung von Anlagen oder Betriebsmitteln oftmals nicht vermeiden.

Downloads
Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung (GB-C08)

Bei der Kundenbetreuung im Ladengeschäft, bei Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an Hörgeräten oder Otoplastiken sowie insbesondere beim Anpassen von Hörgeräten/Gehörschutzmitteln kann ein enger Kontakt zum Kunden bestehen. Ist eine direkte Berührung nicht auszuschließen, müssen mögliche Infektionsübertragungen in beide Richtungen (z. B. vom Mitarbeiter zum Kunden und umgekehrt) vermieden werden.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C07)

Die grundlegenden persönlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion werden unter "Allgemeine Präventionsmaßnahmen" beschrieben.

Das Coronavirus setzt auch den Kinobetrieben zu. Wie können Filme aktuell öffentlich vorgeführt werden, ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gefahr einer Infektion untereinander oder durch Kunden auszusetzen?

Der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung kommt in Zeiten von Corona besondere Bedeutung zu. Die Unternehmen müssen deshalb entsprechend der allgemeinen Gefährdungslage ein wirksames Hygienekonzept zur Eindämmung des Virus erarbeiten. Ziel muss es sein, Beschäftigte vor Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C22)

In Kfz-Elektrik-Werkstätten arbeiten häufig mehrere Beschäftigte unter beengten Platzverhältnissen zusammen und haben Kundenkontakt. Das birgt ein erhöhtes Risiko, auch für die gegenseitige Ansteckung mit dem Coronavirus. Grundsätzlich gelten auf dem Betriebsgelände die gleichen Regelungen wie im öffentlichen Raum, d.h. es ist auf ausreichend Abstand zu achten und die bekannten Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C17)

In Print- und Copy-Shops werden Kunden eine Vielzahl unterschiedlicher Dienstleistungen angeboten, wie z. B. Kopierarbeiten, Weiterverarbeitung von Drucksachen und Digitaldrucke auf eine Vielzahl von Materialien. Häufig sind die Betriebe räumlich beengt, insbesondere was den für den Kunden zugänglichen Bereich anbelangt. Daher sind bei Unterschreiten des Mindestabstandes von 1,5 m besondere Schutzmaßnehmen neben den üblichen Hygieneschutzmaßnahmen bei Kundenkontakt erforderlich.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C09)

In den Unternehmensbereichen Produktion und Instandhaltung kann ein Großteil der Beschäftigten nicht im Homeoffice arbeiten. Die Bandbreite der betrieblichen Arbeitsbereiche reicht von Einzelarbeitsplätzen z. B. zur Vormontage von Baugruppen bis hin zu komplexen Produktionsstätten in Teamarbeit. Ein enger Kontakt zu Kollegen lässt sich bei vielen Tätigkeiten oftmals nicht vermeiden.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C23)

Im Bereich der Druck- und Medienvorstufe und bei Tätigkeiten in Verlagen von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Software etc. können viele Tätigkeiten an einem Büroarbeitsplatz durchgeführt werden. So besteht, je nach Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation, für viele Beschäftigte die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Jedoch ist dies nicht immer umsetzbar. Sobald Personen aufeinandertreffen, müssen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden.

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C11)

Für Beschäftigte aus dem Bereich Verkaufsräume gibt es keine Möglichkeit, die Tätigkeiten im Homeoffice durchzuführen. Ein enger Kontakt zum Kunden lässt sich bei vielen Tätigkeiten, wie bei der Reparaturannahme, der Beratung und dem Bezahlvorgang nicht vermeiden.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C21)

Eine ganze Reihe von Verlagen, die spezielle Druckprodukte herstellen wie Grußkarten, Geschenkpapiere, -bänder und -verpackungen und vieles andere mehr, haben für ihre Produkte auch einen eigenen Vertriebsweg aufgebaut. Die Verlage beschäftigen hierfür Außendienstmitarbeiter, auch Service Merchandiser genannt. Diese besuchen u. a. Supermärkte und Schreibwarenläden in denen die Produkte angeboten werden. Während dieser Besuche werden der Lagerbestand der Produkte kontrolliert, neue Bestellungen ausgelöst und die Regale/Aufsteller bestückt. Dabei ist der direkte Kontakt mit Mitarbeitern des Kunden oft nicht zu vermeiden; auch der Kontakt mit Besuchern der Märkte ist möglich.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C03)

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C15)

Wäsche aus Gewerbe, privaten Haushalten usw.

  • Als Wäscherei müssen Sie nicht mit der Abgabe infektiöser Wäsche durch Ihre Kunden rechnen. Diese fällt nur in entsprechenden Abteilungen von Krankenhäusern und Kliniken an. Die Bearbeitung von Wäsche aus dem Gesundheitsdienst erfordert weiterreichende Standards in Bereichen des Arbeitsschutzes und der Wäschehygiene.
    Empfehlung: Die Annahme solcher Wäsche in den Geschäftsbedingungen und per Aushang ausschließen.
  • Bei der Annahme von feuchter oder nasser Wäsche ist unbedingt die Vermeidung der Aerosolbildung zu gewährleisten. Besonders, wenn die Benetzung auf Körpersekrete zurückzuführen ist. Besser vermeidet man die Annahme feuchter Wäsche.
  • Empfehlung des RKI: Das Waschen sollte bei mindestens 60° C erfolgen. Eine ausreichende Trocknung der Wäsche ist notwendig.

Wäsche aus Pflegeeinrichtungen, Krankenstationen usw.

Wenden Sie die Maßnahmen der DGUV Information 203-084 "Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung" konsequent an. Dies schützt beim Umgang mit infektionsverdächtiger Wäsche (aus Pflegeeinrichtungen, Krankenstationen etc.) nicht nur vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus, sondern auch vor weiteren Infektionskrankheiten.

Werbetechnikunternehmen entwerfen und stellen Werbeträger her, wie z. B. Schilder und Beschriftungen an Fassaden, Schaufenstern und Kraftfahrzeugen. Kundengespräche vor Ort bei der Planung und Objektbesichtigung sowie bei der anschließenden Montage der Werbeträger sind unverzichtbar.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C06)

Zusteller arbeiten im Allgemeinen allein. Kontakt mit anderen Personen findet allenfalls bei den Zustellern statt, die ihre zuzustellenden Produkte selbst im Verteilzentrum in Empfang nehmen. Insgesamt ist daher das Risiko einer Tröpfchen- bzw. Aerosolinfektion mit dem neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 als eher gering einzustufen.

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Zum Download (GB-C04)

Zum Beispiel Orthopädiehandwerk, Optiker, Hörakustiker oder auch Technischer Kundendienst für Medizingeräte in Krankenhäusern, Arztpraxen etc.

Bei Tätigkeiten in diesen Gewerken kann ein unmittelbarer, enger Kontakt zu Personen (Patienten/Kunden) bestehen, wie z. B. beim Anpassen von orthopädischen Versorgungen oder Brillen und bei Wartungsarbeiten an Medizingeräten. 

Kann ein direkter Kontakt (< 1,5 m, Übergabe und Bearbeitung von Arbeits-, Kundenmaterial (Orthesen, Hörgeräte u. a.) nicht vermieden werden, müssen mögliche Infektionsübertragungen in beide Richtungen (z. B. vom Mitarbeiter zum Kunden, vom Techniker zum Patienten und umgekehrt) vermieden werden.

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Produktion und Instandhaltung (GB-C23)
Druck- und papierverarbeitende Betriebe-Beschäftigte m. Kundenkontakt (GB-C02)
Fotografen, Fotoassistenten und Journalisten (GB-C05)
Print- und Copy-Shops (GB-C09)
Verlage und Betriebe der Druckvorstufe (GB-C11)
Vertrieb spezieller Druckprodukte (GB-C03)
Werbetechnikunternehmen (GB-C06)
Zusteller- und Presseservice-Unternehmen (GB-C04)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Branche Druck und Papierverarbeitung:

Die Branche Druck und Papierverarbeitung umfasst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Gewerbebereichen. Zu diesen gehören z. B. Produktionsstätten unterschiedlicher Größe, vom traditionellen Handwerk bis hin zur hochmodernen, vollautomatisierten Produktion. Ebenfalls finden Montage, Instandhaltung, Reparatur und Wartung im Betrieb statt. Des Weiteren sind Bildschirmtätigkeiten aber auch die Verteilung von Druckprodukten ein typischer Teil der Branche Druck und Papierverarbeitung. In vielen dieser Bereiche ist Kundenkontakt ein essentieller Bestandteil der Arbeit.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Bau- und Montagestellen (GB-C01)
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Filmproduktion - Handlungshilfe (S300)
Handwerker im Kundendienst (GB-C08)
Kinobetrieb (GB-C22)
Verkaufräume (GB-C21)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Branche Elektrohandwerke:

Die Branche Elektrohandwerke umfasst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen. Zu diesen gehören u. a. Bau- und Montagestellen unterschiedlicher Größe zur Errichtung, Änderung und Instandhaltung elektrischer Anlagen.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Bau- und Montagestellen (GB-C01)
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Forschung und Entwicklung (GB-C24)
Hörakustiker (GB-C07)
Kfz-Elektrik-Werkstätten (GB-C17)
Produktion und Instandhaltung (GB-C23)
Verkaufräume (GB-C21)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Branche Elektrotechnische Industrie:

Die Branche Elektrotechnische Industrie umfasst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Unternehmensbereichen. Zu diesen gehören Produktionsstätten unterschiedlicher Größe, von der Einzelteilfertigung bis hin zur vollautomatisierten Fertigung. Die Montage, Instandhaltung und Wartung findet sowohl auf dem Werksgelände, als auch auf Bau- und Montagestellen und bei einzelnen Kunden statt. Des Weiteren sind Bürotätigkeiten, Forschung und Entwicklung und der Verkauf von Produkten ein Teil der Branche Elektrotechnische Industrie.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Bau- und Montagestellen (GB-C01)
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Produktion und Instandhaltung (GB-C23)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Energie- und Wasserwirtschaft:

Die Branche Energie- und Wasserwirtschaft umfasst die Unternehmen in den Bereichen

  • Energieversorgung (Erzeugung von Strom und Fernwärme aus verschiedenen Primärenergieträgern (fossile Brennstoffe, nachwachsende Rohstoffe, Wind- und Wasserkraft), Verteilung von Strom, Fernwärme und Gas)
  • Wasserversorgung (Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung),
  • Abwasserentsorgung (Kanalisation und abwassertechnische Anlagen) und
  • Bäderbetrieb

mit ihren unterschiedlichen Arbeitsbereichen.

Die meisten dieser Unternehmen verfügen neben Bürobereichen über mehrere dezentrale Standorte an teilweise abgelegenen Orten oder auch ein verzweigtes Leitungsnetz.

Innerhalb und außerhalb der eigenen Betriebsstätten finden Arbeiten für den Bau, die Montage oder zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen statt.

So existieren auf Betriebshöfen unterschiedliche Werkstattbereiche und im Leitungs-, Rohr- und Kanalnetz klassische Rohrnetzbaustellen im Tiefbau.

In einigen Unternehmen bestehen auch Arbeitsbereiche mit unmittelbarem Kundenkontakt. Beispiele hierfür sind Kundencenter von Energieversorgungsunternehmen, Kassenarbeitsplätze in Schwimmbädern sowie Arbeiten bei Kunden.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Da einige Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft zu den kritischen Infrastrukturen gehören, werden zum Erhalt der Funktionssicherheit des Unternehmens evtl. weitergehende Maßnahmen ergriffen (Pandemieplan), die im Ergebnis auch zum Schutz der Beschäftigten vor einer Ansteckung beitragen.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Augenoptiker (GB-C19)
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Dentallabore (GB-C18)
Produktion und Instandhaltung (GB-C23)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Branche Feinmechanik:

Die Branche Feinmechanik umfasst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Gewerbebereichen in Industrie und Handwerk. Zu diesen gehören Produktionsstätten unterschiedlicher Größe, von der Einzelteilfertigung im traditionellen Handwerk bis hin zur hochmodernen, vollautomatisierten Fertigung. Ebenfalls finden Montage, Instandhaltung, Reparatur und Wartung im Betrieb, als auch auf Bau- und Montagestellen sowie beim Kunden vor Ort statt. Des Weiteren sind Bürotätigkeiten und der Verkauf von Produkten ein Teil der Branche Feinmechanik.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Änderungs-, Maßschneiderei, Modeateliers (GB-C13)
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Orthopädie-Schuhtechnik (GB-C14)
Produktion und Instandhaltung (GB-C23)
Schuhreparatur (GB-C12)
Textilpflege inkl. Annahmestellen (GB-C15)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Textil- und Mode-Branchen:

Die Textil- und Mode-Branchen umfassen eine große Bandbreite an unterschiedlichen Gewerbebereichen in Industrie und Handwerk. Zu diesen gehören Produktionsstätten unterschiedlicher Größe, vom traditionellen Handwerk bis hin zur hochmodernen, vollautomatisierten Fertigung. Hierzu gehören ebenfalls Instandhaltung, Reparatur und Wartung im Betrieb. Des Weiteren sind Bürotätigkeiten und der Verkauf von Produkten ein Teil der Tätigkeiten.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

Grundlegende persönliche und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion beschreiben wir in unseren allgemeinen Präventionsmaßnahmen.