Branche "Druck und Papierverarbeitung"

 

Coronavirus: Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung
Büro- und Verwaltungstätigkeiten (GB-C16)
Produktion und Instandhaltung (GB-C23)
Druck- und papierverarbeitende Betriebe-Beschäftigte m. Kundenkontakt (GB-C02)
Fotografen, Fotoassistenten und Journalisten (GB-C05)
Print- und Copy-Shops (GB-C09)
Verlage und Betriebe der Druckvorstufe (GB-C11)
Vertrieb spezieller Druckprodukte (GB-C03)
Werbetechnikunternehmen (GB-C06)
Zusteller- und Presseservice-Unternehmen (GB-C04)

Maßnahmen und Unterweisungsthemen für die Branche Druck und Papierverarbeitung:

Die Branche Druck und Papierverarbeitung umfasst eine große Bandbreite an unterschiedlichen Gewerbebereichen. Zu diesen gehören z. B. Produktionsstätten unterschiedlicher Größe, vom traditionellen Handwerk bis hin zur hochmodernen, vollautomatisierten Produktion. Ebenfalls finden Montage, Instandhaltung, Reparatur und Wartung im Betrieb statt. Des Weiteren sind Bildschirmtätigkeiten aber auch die Verteilung von Druckprodukten ein typischer Teil der Branche Druck und Papierverarbeitung. In vielen dieser Bereiche ist Kundenkontakt ein essentieller Bestandteil der Arbeit.

Diese unterschiedlichen Arbeitsplatzverhältnisse, bei denen Beschäftigte häufig unter beengten Platzverhältnissen oder auch mit Kundenkontakt arbeiten, bergen ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).

Die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert Schutzmaßnahmen in Form der Abstands- und Hygieneregeln für den gewerblichen Bereich.

Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

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