Besteht Versicherungsschutz bei einer Kinderbetreuung im Unternehmen wegen Kindergartenschließung?

Sofern sich die Kinder - egal welchen Alters - mit Zustimmung der Unternehmensleitung auf der Unternehmensstätte aufhalten, gilt für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM ein erweiterter Unfallversicherungsschutz kraft Satzung während des Aufenthalts auf dem Betriebsgelände. Die Wege von/zur Unternehmensstätte sind nicht versichert.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Aufsichtspflicht zu wahren ist. Hier sind - je nach Alter der Kinder - sicherlich unterschiedliche Maßstäbe anzulegen. Zudem dürfen sich die Kinder nicht in Bereichen mit erhöhter Gefährdung aufhalten.

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