Durch die Kindergarten- und Schulschließung wird ein Kind jetzt an einem anderen Ort betreut. Bin ich auf den Wegen trotzdem versichert?

Ja, wenn die Kinder auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte zur Betreuung gebracht bzw. von dort abgeholt werden. Für Beschäftigte im Homeoffice waren Wege, um Kinder in Betreuung zu geben, bislang dagegen nicht versichert. Das hat sich nun geändert: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz. Dies, so die Gesetzesbegründung, sei auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern. 

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