Versicherungsschutz für Journalistinnen und Journalisten
Journalistinnen und Journalisten stehen wie jeder Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit unter Versicherungsschutz. Die Dauer der Beschäftigung und das Einkommen spielen dabei keine Rolle. Für freiberuflich tätige, zum Beispiel Bildjournalisten, beginnt der Versicherungsschutz nach der Anmeldung.
Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland, wenn der Einsatz zeitlich begrenzt ist und die Rückkehr nach Deutschland von vorneherein geplant ist.
Journalistinnen und Journalisten sind häufig mit dem Auto unterwegs. Deshalb sind die Seminare zur Verkehrssicherheit (Zielgruppe PKW-Fahrer) für sie besonders empfehlenswert.
Medienschaffende kommen nicht ohne Desktop oder Laptop aus. Wie man sicher und gesund am Bildschirm arbeitet, lesen Sie in unserer Broschüre:
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