Versicherungsschutz für Journalistinnen und Journalisten
Journalistinnen und Journalisten, die – bspw. in einer Sendeanstalt, Presse- oder Nachrichtenagentur – festangestellt sind, sind bei ihrer Arbeit über ihren Arbeitgeber bei dessen Berufsgenossenschaft versichert. Die Dauer der Beschäftigung und das Einkommen spielen dabei keine Rolle. Freiberuflich tätige Bild- und Fotojournalistinnen und -journalisten sind bei der BG ETEM pflichtversichert, der Versicherungsschutz beginnt nach der Anmeldung. Wortjournalistinnen und -journalisten können sich bei der VBG freiwillig versichern.
Der Versicherungsschutz gilt auch im Ausland, wenn der Einsatz zeitlich begrenzt ist und die Rückkehr nach Deutschland von vorneherein geplant ist.
Journalistinnen und Journalisten sind häufig mit dem Auto unterwegs. Deshalb sind die Seminare zur Verkehrssicherheit (Zielgruppe PKW-Fahrer) für sie besonders empfehlenswert.
Medienschaffende kommen nicht ohne Desktop oder Laptop aus. Wie man sicher und gesund am Bildschirm arbeitet, lesen Sie in unserer Broschüre:
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