Trichloramin in Bädern (3/2009)

Bei der Desinfektion von Schwimmbädern mit Chlor entsteht durch die Reaktion mit Harnstoff aus menschlichen Ausscheidungen als Nebenprodukt Trichloramin. Diese Substanz steht im Verdacht, Atemwegsbeschwerden zu verursachen.

Aufgrund seiner schlechten Wasserlöslichkeit kommt es im Schwimmbecken schnell zu einem Ausgasen von Trichloramin, was als typischer Schwimmbadgeruch wahrgenommen wird. Dieses Ausgasen wird vermutlich durch Faktoren wie z. B. Anzahl der Badegäste im Becken, Wassertemperatur und Wasseraufwirbelungen begünstigt (in Frankreich wird für Trichloramin bereits ein Luftgrenzwert von 0,5 mg/m³ empfohlen).

Auf Anregung der Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft und der Unfallkassen entwickelte das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) eine Methode zur Bestimmung von Trichloramin in der Luft von Schwimmbädern.

Abbildung Schwimmbad

Im Zuge eines Messprogrammes wurden Messungen in rund 80 Hallenbädern durchgeführt. Unterschieden wurde dabei zwischen sportlich ausgerichteten Hallenbädern, Erlebnisbädern, Therapie- und Thermalbädern sowie reinen Schulschwimmbädern. Gemessen wurde jeweils am Beckenrand, vorzugsweise in der Nähe von Wasserattraktionen, um den Einfluss der Wasseraufwirbelung auf die Trichloraminkonzentration in der Luft zu ermitteln.

Der in Frankreich empfohlene Grenzwert von 0,5 mg/m³ wurde nur in wenigen Schwimmbädern überschritten. Der überwiegende Teil der Messwerte der Trichloraminkonzentration in den untersuchten Bädern lag bei weniger als 0,2 mg/m³.

Das wichtigste Ergebnis der Messreihe ist: Für das Personal im Schwimmbad besteht keine Gefahr durch erhöhte Trichloraminkonzentrationen.

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