Aus Unfällen lernen: Klemmende NH-Abdeckung unter Spannung verschoben

Elektromonteur zog sich bei Arbeiten an einem NS-Verteilerschrank Verbrennungen zu.

Arbeitsauftrag:
Zwei Elektromonteure wurden beauftragt, nach Abschluss der Installationsarbeiten bei einem Kunden die Niederspannungsverteilung zuzuschalten. Die beiden Monteure befanden sich in unterschiedlichen Räumen, konnten sich aber über Funk verständigen.

Unfallhergang:
Der arbeitsverantwortliche Monteur stellte am Unfalltag den neuen NS-Verteilerschrank bis auf die Abdeckungen der NH-Sicherungen fertig. Nachdem sein Kollege ebenfalls seine Arbeiten beendet hatte, gab er dem Arbeitsverantwortlichen per Funk Bescheid. Dieser nahm nun die Zuschaltung am Verteilerschrank vor. Unter Spannung wollte er noch die NH-Abdeckungen anbringen. Da der Sicherungsunterteil aber nicht mittig angebracht war, klemmte die Abdeckung. Er versuchte kurzerhand mit einem Schraubendreher das Sicherungsunterteil zu lösen und dann zu verschieben. So löste er einen Störlichtbogen durch Kurzschluss der Anschlussleitungen aus und zog sich mittelschwere Verbrennungen zu.

Unfallanalyse:
Die ausgeführten Arbeiten sind eindeutig dem „Arbeiten unter Spannung“ zuzuordnen. Da an der Kundenanlage noch keine Verbraucher angeschlossen waren, bestand überhaupt keine Notwendigkeit, die Arbeiten unter Spannung auszuführen (BGV A3 § 8). Zudem benutzte der arbeitsverantwortliche Monteur für diese Arbeiten völlig ungeeignetes Werkzeug und löste mit dem Schraubendreher einen Kurzschluss zwischen einer Phase und dem Gehäuse aus.

  • Webcode: 14158299
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