Gefährdungsbeurteilung beginnt vor dem Kauf

Mit der Gefährdungsbeurteilung sollten Unternehmen vor dem Kauf einer Maschine beginnen, um wesentliche Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Vorfeld abklären zu können.

So hat der "3D-Drucker" etwa die Anforderungen der jeweils geltenden EU-Richtlinie zu erfüllen. "3D-Drucker", die für den industriellen Einsatz konzipiert sind, müssen den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Betreiber können das meist nur formal abklären, indem sie sich auf die Angaben des Herstellers in der Konformitätserklärung verlassen. Das auf dem Typenschild vorhandene CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, sondern lediglich eine Erklärung des Herstellers, die zutreffende EU-Richtlinie angewandt zu haben. Hat die Maschine zusätzlich ein GS-Prüfzeichen, bedeutet das, dass eine unabhängige Prüfstelle bereits grundlegende Sicherheitsanforderungen überprüft hat.

Weitere wichtige zugehörige Dokumente sind Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanleitung. Die Betriebsanleitung muss die erforderlichen Hinweise zu den Themen Sicherheit, Aufstellung, Betrieb, Beschicken, Wartung, Reinigung und Störungsbeseitigung beinhalten. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die Unterweisung der Beschäftigten.

Vor dem Kauf sollten Betriebe zusammen mit dem Maschinenhersteller klären, welche Schritte eine erfolgreiche Bauteilherstellung (Pre- bis Post-Prozess) erfordert und welche Bedingungen ein sicheres Arbeiten voraussetzt. So sollten beispielsweise die Aufstellbedingungen, also definierte Anforderungen an Temperatur, Luftfeuchte und Luftwechselrate, bekannt sein und im Vorfeld auf Umsetzbarkeit überprüft werden. Wartungs- und Reinigungsarbeiten sollten nutzerfreundlich und gefahrlos durchgeführt werden können. Werden UV-Strahler oder Laser (z. B. Laser-Sintern) eingesetzt, so müssen diese ausreichend abgeschirmt sein. Sind für die Arbeit Gefahrstoffe (z. B. Ausgangsmaterialien oder Reinigungslösungen) notwendig, haben Lieferanten Sicherheitsdatenblätter in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.

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