Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden sind, und daraus Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, ist eine Kernforderung des Arbeitsschutzgesetzes an den Arbeitgeber.

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen geprüft und beurteilt werden. Dies betrifft u. a. mechanische, elektrische und thermische Gefährdungen, aber auch Gefährdungen durch Gefahrstoffe oder psychische Belastungen sind ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

Die Praxishilfe für die Fotografie (S261) unterstützt den Praktiker bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei stehen die Gefährdungen im Fotostudio im Vordergrund.

Die Broschüre "Produktion von Fernseh-, Hörfunk- und Internetbeiträgen" der VBG (www.vbg.de) bieten unter anderem Handlungshilfen für den Einsatz in Kriegs- und Krisengebieten.

Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung sind auf der Website der BG ETEM zu finden, ebenso Informationen zum Thema psychische Belastungen.

  • Webcode: 21309725
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