Arbeitsschutz in Schächten und engen Räumen

Bei Arbeiten, die das Einsteigen in Schächten erforderlich machen, handelt es sich generell um gefährliche Arbeiten. Für diese sind Gefährdungsbeurteilungen sowie besondere Schutzmaßnahmen zwingend notwendig.

Für diese Arbeiten sind gemäß DGUV Regel 113-004 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" (bisher: BGR/GUV‑R 117‑1) u. a. eine Gefährdungsbeurteilung, sowie besondere Schutzmaßnahmen zwingend notwendig.

Bei Arbeiten in Schächten hat der Unternehmer in der Trinkwasserversorgung aus Sicherheitsgründen in der Regel mindestens zwei Personen vor Ort einzusetzen (Ausnahmen siehe Sicherungsposten / Rettungskette). Das Ein- und Aussteigen in und aus Schächten muss jedoch gefahrlos und ungehindert ohne Hilfe einer zweiten Person möglich sein.

Die BG ETEM hat zum Thema "Einsteigen in Schächte" ein Lernmodul für das Selbststudium ausgearbeitet.

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