Checkliste

Zugänge und Transportwege

  • Sichere Zugänge
  • Bauseitig vorhandene Treppen
  • Treppenaufstiege im Gerüst
  • Treppentürme sowie Aufzüge
  • Anlegeleitern sind nicht geeignet – nur innen liegende Leitern im Gerüst
  • Ein Ausstieg bzw. das Übersteigen von einer Hubarbeitsbühne auf das Dach ist grundsätzlich nicht zulässig
  • Auf nicht durchsturzsicheren Dacheindeckungen min. 50 cm breite, unverschiebbare Lauf- bzw. Arbeitsstege mit Absturzsicherungen
  • Wellplatten, Lichtkuppeln, Lichtplatten oder Lichtbänder sind grundsätzlich als nicht durchsturzsicher anzusehen
  • Bei Laufstegen ohne Absturzsicherung zusätzlich Schutznetze unterhalb der Arbeitsstege

Materialtransport

  • Materialaufzüge oder Krane
  • Nur gebremste Seilrollenaufzüge verwenden

Asbestzementdächer

Die Montage von Photovoltaikanlagen auf Asbestzementdächern ist verboten (Gefahrstoffverordnung). Eine Nichtbeachtung des Überdeckungsverbotes hat strafrechtliche Konsequenzen. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Behörde, z. B. die Gewerbeaufsicht.

  • Webcode: 26421397
Mensch und Arbeit. Im Einklang.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die GDA ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

 
Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE)


Arbeitsprogramm Organsiation


Arbeitsprogramm Psyche