Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen

Egal, wie groß Ihr Betrieb ist und welche Vorkenntnisse Sie haben, wir unterstützen Sie gerne bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (§ 5 ArbSchG).

Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Ihre Beschäftigten weiterhin gesund und motiviert zum Unternehmenserfolg beitragen können. Um dies zu erreichen, geben wir Ihnen ein durchdachtes und praktikables Vorgehen an die Hand, mit dessen Hilfe Sie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gut bewältigen können. Wir haben für Sie zwei Vorgehensweisen entwickelt:

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Kleinst- und Kleinbetrieben (bis 50 Beschäftigte)

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung für mittlere und große Betriebe (> 50 Beschäftigte)

In beiden Fällen leisten wir gerne Starthilfe, indem wir Sie bei der ersten Umsetzung begleiten. Sprechen Sie uns einfach an!

Arbeitspsychologen und Arbeitspsychologinnen in Ihrer Region
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