Nickel und Nickelverbindungen

Nickel und seinen Verbindungen sind als Legierungsbestandteil in vielen Metallen vorhanden und können bei der Bearbeitung (z. B. Schweißen, Schleifen) freigesetzt werden. Darüber hinaus werden diese in der Galvanik und als Zuschlagstoff in Biogasanlagen sowie bei der Herstellung von Batterien verwendet.

Die Gefährdung hängt davon ab, ob es sich um elementares Nickel oder Nickeloxide handelt. Die Oxide sind nachweislich krebserzeugend, während Nickelmetall im Verdacht steht Krebs zu erzeugen (Erkrankungen und Tumore der Atemwege). Von einer Bildung der Oxide wird immer dann ausgegangen, wenn bei der Bearbeitung ein erhöhter Energieeintrag in nickelhaltige Materialien erfolgt, z. B. beim Schweißen oder bei additiven Fertigungsverfahren.

Nickel kann zu Hautallergien führen.

  • Beschränkung in Anhang XVII Nr. 27 REACH
  • Richtlinie 2011/65/EU RoHS

  • TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben"
  • TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen"
  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
  • TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

Derzeit keine vorhanden.

Matthias Plog
Telefon: +49 (0) 221 3778 6128
E-Mail: plog.matthias@bgetem.de

  • Webcode: 23438070
Diesen Beitrag teilen