Gefährdungen, Erkrankungen

Aufgrund ihrer extrem geringen Größe weisen Nanopartikel bezogen auf ihre Masse eine sehr große Oberfläche und hohe Beweglichkeit auf. Dies befähigt sie, ausgeprägt mit ihrer Umgebung zu reagieren.

In Tierversuchen wurden Entzündungsreaktionen im Bereich der Atemwege und der Lungenbläschen durch Nanopartikel dokumentiert. Zudem sind tierexperimentell auch Lungenfibrosen (Bindegewebsvermehrung der Lunge) nach Exposition gegenüber Nanopartikeln gezeigt worden.

Auf Grundlage ihrer stoffspezifischen Toxizität, der Gestalt und Struktur sowie der Biobeständigkeit lassen sich Nanomaterialien bei der Gefährdungsbeurteilung wie folgt einteilen (siehe TRGS 527):

  1.  Gruppe 1: Lösliche Nanomaterialien,
  2. Gruppe 2: Biobeständige Nanomaterialien mit stoffspezifischer Toxizität,
  3. Gruppe 3: Biobeständige Nanomaterialien ohne stoffspezifische Toxizität (GBS-Nanomaterialien),
  4. Gruppe 4: Biobeständige faserförmige Nanomaterialien.

Bestimmte biobeständige faserförmige Nanomaterialien der Gruppe 4 haben strukturelle Ähnlichkeiten mit anderen faserförmigen Stäuben wie beispielsweise Asbest. Aufgrund der Fasergeometrie und der Biopersistenz wurden Bedenken geäußert, dass CNT (Carbonanotubes) ähnliche Wirkungen wie Asbest nach sich ziehen könnten. In tierexperimentelle Untersuchungen in die Bauchhöhle eingebrachte Nanoröhrchen haben entzündliche Veränderungen in ähnlicher Art wie Asbest und in einem Experiment bei Mäusen Mesotheliome - bösartige Tumoren im Bauchfell - verursacht.

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