Zentrale Expositionsdatenbank

Bei Gefährdung durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B hat der Unternehmer nach § 14 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die Verpflichtung zur Führung eines aktualisierten Verzeichnisses exponierter Beschäftigter mit Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition. Dieses Verzeichnis muss 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt werden.

Die Vorgaben aus der GefStoffV sind in der neuen TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" beschrieben. Die TRGS 410 ist am 05.08.2015 in Kraft getreten.

Seit Juli 2013 kann die Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht nach Einwilligung des betroffenen Beschäftigten auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger übertragen werden (§ 14 Absatz 4 GefStoffV). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nimmt diese Aufgabe für die Unfallversicherungsträger in deren Auftrag wahr. Dafür wurde die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter - Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) eingerichtet. Auf Anforderung der betroffenen Person wird dieser von der ZED ein Auszug des Verzeichnisses mit den sie persönlich betreffenden Angaben ausgehändigt. Seit März 2015 besteht die Möglichkeit, diese Daten in der ZED online zu erfassen und zu verwalten. Die ZED ist ein kostenloses und freiwilliges Angebot der DGUV an Unternehmen, damit diese ihre Verpflichtungen nach der Gefahrstoffverordnung erfüllen können.

Die ZED bietet die Möglichkeit, Expositionsdaten personenbezogen langfristig zu speichern. So können bei späteren Berufskrankheitenverfahren auch nach Ablauf der meist sehr langen Latenzzeiten mögliche Zusammenhänge zwischen einer Exposition am Arbeitsplatz und aufgetretener Erkrankung nachgewiesen werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Entschädigung von Berufskrankheiten. Die Beschäftigten können so ihre rechtlichen Ansprüche geltend machen.

Musterverzeichnisse der BG ETEM

Die Musterverzeichnisse dienen als orientierende Hilfestellung zur Beurteilung der Exposition an Arbeitsplätzen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B. Die hier enthaltenen Angaben zur Höhe der Exposition wurden durch MEGA-Auswertungen erstellt. MEGA ist die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) erstellte Expositionsdatenbank „Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz“, die im Messsystem Gefährdungsermittlung der beteiligten Unfallversicherungsträger (MGU) ermittelte Expositionsdaten aus Gefahrstoffmessungen in der Luft am Arbeitsplatz enthält.

Lagen für einen Arbeitsbereich bzw. für eine Tätigkeit in einem mindestens 10 Messwerte vor, wurde für die Expositionsbewertung das 95-Perzentil der Messwerteverteilung herangezogen. Für den 95-%-Wert gilt, dass 95 % der vorhandenen Konzentrationswerte unterhalb, die restlichen 5 % oberhalb dieses Wertes liegen.

Die Angaben zur Höhe der Exposition können für die Dokumentation bzw. für die Eintragung in die ZED genutzt werden, wenn keine betrieblichen Ergebnisse aus Arbeitsplatzmessungen zur Verfügung stehen. Die Angaben zur Expositionsdauer sind je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit individuell festzulegen und können über längere Zeiträume (Tage/Wochen/Monate) gemittelt werden.

Ist das 95-Perzentil ≤ der Akzeptanzkonzentration (AK), so liegt die Exposition im Bereich des geringen Risikos. Liegt das 95-Perzentil unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW), gilt der AGW als eingehalten. In beiden Fällen kann das Auftreten einer Krebserkrankung bei exponierten Beschäftigten dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden.

Ist das 95-Perzentil ≤ der Toleranzkonzentration (TK), so liegt die Exposition höchstens im Bereich des mittleren Risikos.

Ist das 95-Perzentil > der Toleranzkonzentration (TK) oder des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW), so liegt die Exposition höchstens im Bereich des hohen Risikos.

Kommt der Unternehmer bei seiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die hier enthaltenen Angaben zur Höhe der Exposition für seinen Arbeitsplatz nicht zutreffen, hat er Arbeitsplatzmessungen oder andere geeignete Ermittlungsmethoden anzuwenden, um die Höhe der Exposition zu bestimmen.

 

Ansprechpartnerin:
Dr. Stefanie Labs
Fachkompetenzcenter Gefahrstoffe
Telefon: 0221 3778-6138
E-Mail: labs.stefanie@bgetem.de oder zed@bgetem.de

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