Erste-Hilfe-Material

Erste-Hilfe-Material ist jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen bereitzuhalten.

Das Erste-Hilfe-Material ist

  • jederzeit leicht zugänglich aufzubewahren,
  • gegen schädigende Einflüsse, insbesondere Verunreinigungen, Nässe und hohe Temperaturen geschützt unterzubringen,
  • in ausreichender Menge bereitzuhalten,
  • rechtzeitig zu ergänzen und zu erneuern.

Insbesondere zählt zum "Erste-Hilfe-Material" das Verbandzeug, das in Verbandkästen bereitgehalten werden muss.

Medikamente, z.B. Schmerztabletten, die nicht für die Erste Hilfe-Leistungen notwendig sind, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen.

Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf Einwirkungen gesundheitsgefährlicher Stoffe, können geeignete Medikamente zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur ausschließlichen Verfügung durch geschultes Personal und den Arzt bereitzuhalten.

In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte:

Zum Vergrößern, bitte Bild anklicken.
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Nähere Angaben siehe Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) und "Erste Hilfe im Betrieb" (DGUV Information 204-022). Verbandkästen können in Sanitätsgeschäften, über Apotheken oder auch direkt von Herstellern gekauft werden.

Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material, d. h. auch Verbandkästen, sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf grünem Feld mit weißer Umrandung (siehe Arbeitsstättenregel (ASR) A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz“) zu kennzeichnen.

Prüfliste Erste-Hife-Material

Weiterführende Informationen
DIN 13157 (kleiner Verbandskasten)
DIN 13169 (großer Verbandskasten)

  • Webcode: 13259366
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