Fragen und Antworten zur Unternehmerversicherung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten.
Was ist eine Gefahrklasse?
Jedes Unternehmen wird dem Gewerbezweig nach zu einer Gefahrtarifstelle veranlagt. Innerhalb einer Gefahrtarifstelle werden Unternehmen, die technologisch verwandt sind oder vergleichbare Gefährdungsrisiken aufweisen, zusammengefasst. Für jede Gefahrtarifstelle wird dann eine Gefahrklasse errechnet, die das durchschnittliche Risiko aller Tätigkeiten der Gefahrtarifstelle widergibt.
Wann kann ich meine freiwillige Versicherung kündigen? Wann wird die Kündigung wirksam?
Die freiwillige Versicherung kann jederzeit gekündigt werden. Die Versicherung endet zum Monatsende nach Eingang der Kündigung bei der BG ETEM. Sie finden den Link zum Kündigungsformular am Ende dieser Seite.
Wann kann ich meine Höherversicherung kündigen? Wann wird die Kündigung wirksam?
Die Höherversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Die Versicherung endet zum Monatsende nach Eingang der Kündigung bei der BG ETEM.
Kann ich meine Unternehmerpflichtversicherung kündigen?
Nein. Lediglich die Höherversicherung kann gekündigt bzw. angepasst werden.
Warum kann ich meine Unternehmerpflichtversicherung nicht kündigen?
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung (§ 3 SGB VII i.V.m. § 45 Abs. 1 Satzung BG ETEM). Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.
Warum muss ich Beiträge zahlen, obwohl ich nur so wenig arbeite?
Die Versicherungspflicht erstreckt sich auch auf geringfügig oder im Nebenerwerb ausgeübte Tätigkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.
Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Ja, wenn die Unternehmerin/der Unternehmer selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeitet.
Wann kann ich mich befreien lassen und wann wird die Befreiung wirksam?
Der Befreiungsantrag kann jederzeit schriftlich gestellt werden. Die Versicherung endet zum Monatsende nach Eingang des Antrags auf Befreiung.
Kann ich meine Versicherungssumme ändern? Zu wann kann ich sie ändern?
Die Versicherungssumme kann unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstversicherungssumme jederzeit geändert werden. Die Änderung tritt mit Beginn des Monats ein, der dem Antrag folgt.
Wenn Sie eine Änderung vornehmen möchten, teilen Sie uns das bitte mithilfe des unten verlinkten Antragsformulars mit. Wenn wir nichts von Ihnen hören, bleibt Ihre freiwillige Unternehmerversicherung mit der von Ihnen gewählten Versicherungssumme unverändert bestehen.
Weitere Informationen
- Webcode: 25705107
Die Beiträge für bestimmte Bereiche der Unternehmerversicherung wurden lange Zeit mit nur der halben Gefahrklasse berechnet. Dieses Verfahren hat unsere Aufsichtsbehörde beanstandet:
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