Gut versichert: die Unternehmerversicherung der Textil- und Bekleidungsbranche

Warum muss ich versichert sein?
Das Einbeziehen der Unternehmer rechtfertigt sich aus dem Gedanken der Gefahrengemeinschaft zur Vorsorge, gegen den Schadensfall als auch aus dem Gedanken, dass selbstständig Tätige u. U. in gleicher Weise schutzbedürftig sind wie abhängig Tätige. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit der Pflichtversicherung eingeräumt und das Ehrenamt der BG ETEM hat von dieser Möglichkeit in den Branchen Textil und Druck und Papier Gebrauch gemacht.

Versicherungssumme
Der Versicherungsschutz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist bei den Heilbehandlungskosten, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unbegrenzt, d. h. nicht wie im Bereich der privaten Sach-/Unfallversicherungen durch Deckungssummen gedeckelt. Die Leistungen für die Rehabilitation sind unabhängig von der Versicherungssumme in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wird lediglich zur Berechnung der Entschädigungen durch Geldleistungen in Ansatz gebracht und bildet die Grundlage zur Berechnung der Beiträge.

Die Höhe der Mindestversicherungssumme richtet sich nach § 53 (4) unserer Satzung. Sie ist eine variable, gleitende Mindestversicherungssumme, die automatisch jedes Jahr mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen Schritt hält. Zurzeit beträgt die Mindestversicherungssumme 30.000 EUR. Die Versicherungssumme beträgt gemäß § 53 (3) der Satzung höchstens 84.840 EUR.

Beispiele zur Höhe der wichtigsten Geldleistungen

 

Fragen und Antworten

Was ist eine Gefahrklasse?
Jedes Unternehmen wird dem Gewerbezweig nach zu einer Gefahrtarifstelle veranlagt. Innerhalb einer Gefahrtarifstelle werden Unternehmen, die technologisch verwandt sind oder vergleichbare Gefährdungsrisiken aufweisen, zusammengefasst. Für jede Gefahrtarifstelle wird dann eine Gefahrklasse errechnet, die das durchschnittliche Risiko aller Tätigkeiten der Gefahrtarifstelle widergibt.

Wann kann ich meine freiwillige Versicherung kündigen? Wann wird die Kündigung wirksam?
Die freiwillige Versicherung kann jederzeit gekündigt werden. Die Versicherung endet zum Monatsende nach Eingang der Kündigung bei der BG ETEM.

Wann kann ich meine Höherversicherung kündigen? Wann wird die Kündigung wirksam?
Die Höherversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Die Höherversicherung endet zum Monatsende nach Eingang der Kündigung bei der BG ETEM.

Kann ich meine Unternehmerpflichtversicherung kündigen?
Nein. Lediglich die Höherversicherung kann gekündigt bzw. angepasst werden.

Warum kann ich meine Unternehmerpflichtversicherung nicht kündigen?
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung (§ 3 SGB VII i.V.m. § 45 Abs. 1 Satzung BG ETEM). Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich.

Warum muss ich Beiträge zahlen, obwohl ich nur so wenig arbeite?
Die Versicherungspflicht erstreckt sich auch auf geringfügig oder im Nebenerwerb ausgeübte Tätigkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. 

Kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Ja, wenn die Unternehmerin/der Unternehmer selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeitet.

Wann kann ich mich befreien lassen und wann wird die Befreiung wirksam?
Der Befreiungsantrag kann jederzeit schriftlich gestellt werden. Die Versicherung endet zum Monatsende nach Eingang des Antrags auf Befreiung.

Kann ich meine Versicherungssumme ändern? Zu wann kann ich sie ändern?
Die Versicherungssumme kann unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstversicherungssumme jederzeit geändert werden. Die Änderung tritt mit Beginn des Monats ein, der dem Antrag folgt.

Wenn Sie eine Änderung vornehmen möchten, teilen Sie uns das bitte schriftlich mithilfe des Antragsformulars mit. Wenn wir nichts von Ihnen hören, bleibt Ihre freiwillige Unternehmerversicherung mit der von Ihnen gewählten Versicherungssumme unverändert bestehen.

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Berechnungsformel angepasst

Die Beiträge für bestimmte Bereiche der Unternehmerversichung wurden lange Zeit mit nur der halben Gefahrklasse berechnet. Dieses Verfahren hat unsere Aufsichtsbehörde beanstandet:

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