Versicherungssumme

Dynamische Mindestversicherungssumme
Die Mindestversicherungssumme der freiwilligen Versicherung (entspricht der Pflichtversicherungssumme der Unternehmerpflichtversicherung) beträgt derzeit EUR 30.000, die Höchstversicherungssumme EUR 84.840. 

Die Mindestversicherungssumme beträgt 70 % der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden "Bezugsgröße", aufgerundet auf den nächsthöheren durch 1.200 teilbaren Betrag (§ 53 Abs. 4 der Satzung). Die Bezugsgröße wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung jährlich bekannt gegeben und trägt der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung im vorvergangenen Kalenderjahr Rechnung. Damit ist eine automatische Anpassung der Mindestversicherungssumme an die allgemeine Einkommensentwicklung gewährleistet. Aufgrund dieser Anpassung ändert sich die Versicherungssumme im Regelfall jährlich.

Versicherungssumme erhöhen
Freiwillig Versicherte können ihre Versicherungssumme auf schriftlichen Antrag bis zur Höchstversicherungssumme von EUR 84.840 erhöhen.

  • Webcode: 11827788
Diesen Beitrag teilen
Berechnungsformel angepasst

Die Beiträge für bestimmte Bereiche der Unternehmerversichung wurden lange Zeit mit nur der halben Gefahrklasse berechnet. Dieses Verfahren hat unsere Aufsichtsbehörde beanstandet:

Zum Beitragsrechner